Langfristige Sperrung der alten Steige nicht akzeptabel / Notfalls im Zwangsverfahren
Schramberg. Der CDU-Stadtverband fordert die Stadtverwaltung auf, die einsturzgefährdete Ruine der Gebäude An der Steige 98/100 sofort abreißen zu lassen. Die Steige müsse so schnell wie möglich wieder befahrbar sein.
Eine, wie zu befürchten steht, mehrmonatige Sperrung könne für die Verkehr in Schramberg nicht hingenommen werden, so der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Johannes Grimm in einer Stellungnahme seiner Partei. Immerhin sei die Steige eine wichtige Straßenverbindung zwischen Sulgen und der Talstadt; im Notfall auch die einzige schnell zur Verfügung stehende Straße zwischen den Stadtteilen. Die Verkehrssituation in den Raumschaft sei ohnedies derzeit höchst angespannt und werde in der Bevölkerung zunehmend verständnislos kommentiert.
Klar sei: die Stadt müsse ihre Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde wahrnehmen und unmittelbar den Abriss der Gebäude im Wege der Ersatzvornahme laut Polizeigesetz Baden-Württemberg veranlassen.
Der zweifellos akut einsturzgefährdete Gebäudetorso drohe nicht nur auf die Straße zu stürzen, sondern – wie im Schwarzwälder Boten berichtet – auch anliegende Grundstücke zu beschädigen. Aber es wiege noch schwerer, dass Leib und Leben von Anliegern und Passanten bedroht seien. Die bisherigen Kontakte der Stadtverwaltung mit dem Eigentümer führten wohl lediglich zu minimalen, nicht ausreichenden Sicherungsmaßnahmen.
Fakt sei, dass die Brandruine abgerissen werden müsse. Daran sei vernünftigerweise nicht zu rütteln. Dieser Zustand sei für einen verständigen Eigentümer in dieser Situation, vier Jahre nach einem Brand und nach vier Jahren Untätigkeit, vorhersehbar. Gleichwohl seien vom Eigentümer auf eigene Veranlassung keine nachhaltige Sicherungsmaßnahme veranlasst worden. Sofern in einer derart konkreten und akuten Gefährdungslage überhaupt eine Anhörung des Eigentümers und eine Fristsetzung erforderlich seien, dürfe dies nicht mehrere Wochen dauern. Allenfalls einige Tage seien opportun, so Stadtrat Johannes Grimm. Bei einem Brand komme die Feuerwehr. Niemand warte darauf, dass der Eigentümer mit einer Frist aufgefordert werde, den Brand löschen zu lassen.
Die Kosten einer Ersatzvornahme trage der Eigentümer. Müsse die Stadt im Rahmen einer Ersatzvornahme die Ruine beseitigen lassen, können sie sich die Kosten dafür von Eigentümer erstatten lassen; notfalls im Zwangsverfahren.