Schweizer-Electronic-Mitarbeiter mit einem IG-Metall-Funktionär vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen nach dem gescheiterten Gütetermin. Foto: Fritsche

Streit um Lohnkürzungen bei Betriebsräten noch nicht beigelegt. Gütetermin gescheitert.

Schramberg/Villingen - Beim Arbeitsgerichtstermin am Montagnachmittag in Villingen lehnte Rechtsanwalt Stefan Krauss aus Lahr für seinen Mandanten Schweizer Electronic AG den Kompromissvorschlag von Arbeitsrichter Schmitt kategorisch ab.

Streitpunkt waren Lohnabzüge im März dieses Jahres bei drei Betriebsratsmitgliedern. Diese hatten im Unternehmen Fragebögen für eine Umfrage des Betriebsrats verteilt. Die dafür aufgewendete Zeit zog ihnen das Unternehmen vom Lohn ab. Die Drei klagten dagegen, vertreten von Rechtsanwältin Carmen Haberland vom DGB-Rechtsschutz Villingen-Schwenningen.

Durch die Umfrage hatte der Betriebsrat von der Belegschaft wissen wollen, welche Prioritäten er im laufenden Jahre setzten solle. Die drei schafften es an dem einen Tag, 381 anonyme Fragebögen zu verteilen, 270 kamen später beantwortet zurück.

"Die IG Metall sieht darin originäre Betriebsratsarbeit", erklärte IG-Metall-Gewerkschaftssekretär Stefan Kirschbaum aus Freudenstadt am Rande der Arbeitsgerichtsverhandlung. Zusammen mit sieben Belegschaftsmitgliedern war er als Beobachter gekommen. Die Arbeitgeberseite – Personalchef Martin Graf nahm an der Verhandlung teil und saß neben Rechtsanwalt Krauss auf der Beklagtenseite – sah im Verteilen der Fragebögen keine originäre Betriebsratsaufgabe und kürzte den Lohn der Drei, und zwar um brutto 116,50 Euro, 96,40 Euro und 71,22 Euro.

"Die Leute sollen arbeiten und nicht durch eine Umfrage von ihrer Arbeit abgehalten werden, dem Unternehmen entstehe ein wirtschaftlicher Schaden dadurch", erklärte Rechtsanwalt Krauss.

Die Betriebsräte argumentierten, sie hätten die Umfrage mit der Post verschicken wollen, aber keine Adressliste von der Personalabteilung bekommen. Ein eindeutiges Angebot der Personalabteilung, die Fragebögen mit der Lohnabrechnung zu verschicken, habe es auch nicht gegeben. Personalleiter Graf widersprach dem.

"Es geht ja nicht um große Beträge, sondern darum, die Sache für die Zukunft zu regeln", stellte Arbeitsrichter Schmitt fest. Natürlich könne der Betriebsrat Umfragen bei der Belegschaft machen und Ausschüsse gründen.

Schmitts Vorschlag zur Güte war, dass Umfragen des Betriebsrats künftig per Lohnabrechnung verschickt werden und Schweizer Electronic die Lohnkürzung zurücknimmt. "Keinen Cent", lehnte Rechtsanwalt Krauss ab. "Dann sind wir ja jetzt hier fertig, eine gütlich Einigung ist nicht möglich", stellte Arbeitsrichter Schmitt fest und setzte den Termin für die mündliche Folgeverhandlung auf den 30. März um 14 Uhr. Eine Rolle wird dann unter anderem spielen, ob die Personalabteilung tatsächlich nachweisen kann, dass sie im März den Versand der Fragebögen zusammen mit den Lohnabrechnungen angeboten hatte.

Hintergrund des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht ist ein länger schwelender Konflikt zwischen dem Betriebsrat und der Schweizer-Geschäftsführung. Teile der Belegschaft wollen das Unternehmen wieder in der Tarifbindung haben, die das Unternehmen bereits 1996 verlassen hat.