Der Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit dem geplanten Medzentrum. Foto: Stadt

Fachanwalt Rico Faller im Interview. Stadt hat neuen Bebauungsplan nachgereicht.

Schramberg - Die gegen das Medzentrum klagenden Anwohner mit ihrem Bevollmächtigten Hans-Jürgen Kracht werden vom Fachanwalt Rico Faller der Karlsruher Kanzlei Caemmerer Lenz vertreten. Vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg hatten die Anwohner in einem Eilantrag Widerspruch gegen die Baugenehmigung der Stadt Schramberg eingelegt. Das Gericht hatte daraufhin die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet, was einem vorläufigen Baustopp gleichkam. Die Stadt hatte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt und dazu einen neuen Bebauungsplan nachgereicht.

Herr Faller, was wird vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt?

Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg aufrechterhalten bleibt. Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg unserem Vortrag gefolgt ist und unsere Auffassung bestätigt hat, wonach die Baugenehmigung rechtswidrig ist, wurden von der Stadt Schramberg und vom Medzentrum jeweils Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Und über diese Beschwerden hat nun das zweitinstanzliche Gericht, also der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, zu entscheiden.

Sie haben vor Ablauf der Frist Ihren Schriftsatz eingereicht. Was sind die wichtigsten Punkte?

Die wichtigsten Punkte sind, zusammenfassend formuliert, dass nach wie vor dem Gebietscharakter nicht Rechnung getragen wird und eine Nutzung in das Gebiet eingebracht wird, die in mehrfacher Hinsicht ein erhebliches Konfliktpotenzial mit sich bringt – ein Konfliktpotenzial, das durch den vorliegenden Bebauungsplan identifiziert aber nicht bewältigt wird. Das betrifft beispielsweise die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung. Denn diese führt, wie das nun vorgelegte Gutachten zeigt, je nach Immissionspunkt zu einer Erhöhung des Verkehrs um den Faktor vier.

Es ist mir schleierhaft, wie man alleine angesichts dieser Erkenntnis zu der Bewertung "nicht relevant" gelangen kann. Auch die Idee, dann ein Tempo-30-Schild aufzustellen, halte ich für keine gelungene Lösung, zumal es sich bei der Straße, der Lauterbacher Straße, um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Ich finde spätestens an diesem Punkt müsste man doch ein Störgefühl haben und sich die Frage stellen, ob nicht doch eine andere Planung besser wäre. Es gibt noch weitere Punkte in der Planung, die meines Erachtens nicht weniger problematisch sind. Da wird ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem ein eingeschränktes Gewerbegebiet (so die Festsetzung) mitten in ein Wohngebiet gesetzt wird – und untersucht werden aber nur die Auswirkungen des Ärzte- und Gesundheitszentrums, also nur ein Teil einer geplanten gewerblichen Nutzung. Das ist problematisch und ich bin gespannt, was das Gericht davon hält.

Wie beurteilen Sie die ursprünglichen Vorstellungen von Herrn Kracht (Gebäude zehn Meter zurücksetzen, drei Meter weniger Höhe)?

Soweit ich weiß handelt es sich dabei um einen Kompromissvorschlag, der eben nicht nur dem Interesse des Investors an einem möglichst hohen Gewinn, sondern eben auch die Anwohnerinteressen und die städtebauliche Verträglichkeit in diesem Gebiet berücksichtigt. Herr Kracht hat sogar noch einen weiteren Vorschlag gemacht und die Höhenreduzierung außen vor gelassen. Aber auch davon wollte man nichts wissen. Übrigens zeigt dieser Vorschlag, dass es geradezu abenteuerlich ist, wenn teilweise behauptet wird, es gehe Herrn Kracht nur um seine Aussicht. Der von Herrn Kracht gemachte Vorschlag und auch die gerichtliche Auseinandersetzung zeigen, dass es keineswegs darum geht. Im Übrigen ist es gerade aus topografischer Sicht besser, das Gebäude etwas zurückzusetzen, damit eine einfachere Bodenwanne mit geringeren Kosten erstellt werden könnte.

Können Sie etwas über die Chancen der Kläger sagen?

Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg für richtig und habe erhebliche Zweifel daran, dass der Bebauungsplan daran etwas ändert. Von daher würde ich die Chancen der Kläger nach wie vor als gut bezeichnen. Vielleicht führt ja die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs dazu, dass die Planung angepasst wird. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass zügig eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

Inwieweit kann sich der Baubeginn dadurch weiter verzögern?

Das lässt sich kaum ernsthaft beurteilen. Dies hängt davon ab, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird und wie die Beteiligten mit diesem Ergebnis umgehen.

Gibt es noch eine Chance für eine außergerichtliche Einigung?

Die gibt es selbstverständlich. Das hat Herr Kracht auch immer wieder klar zum Ausdruck gebracht. Erforderlich ist dazu aber, dass eine verträglichere Bebauung erfolgt, die auch in das Gebiet passt. Ich hätte jedenfalls kein Problem damit, Herrn Kracht zu empfehlen, an einer solchen Lösung zügig mitzuwirken.