Bußgeldbescheid über zehn Euro für Unfallopfer. Er habe ordnungswidrig die Straße überquert.

Schramberg - Relativ frustrierend ging in Oberndorf eine Gerichtsverhandlung für einen Schramberger Postboten aus, der im Dezember 2011 direkt vor dem Schramberger Polizeirevier beim Überqueren der Bahnhofstraße von einem Auto erfasst und verletzt worden war.

Rund ein halbes Jahr nach dem Unfall, bei dem der Mann über Motorhaube und Windschutzscheibe eines Wagens geschleudert worden war, flatterte ihm ein Bußgeldbescheid von der Stadt Schramberg über zehn Euro ins Haus. Er habe ordnungswidrig die Straße überquert, hieß es da.

Gegen diesen Vorwurf und die Bezahlung des Bußgeldes hatte der Postbote Einspruch eingelegt, so dass er sich mit seinem Anwalt vor dem Oberndorfer Amtsgericht wiederfand. "Wegen zehn Euro habe ich noch nie ein Verfahren geführt", äußerte sich Richterin Terlecki einigermaßen verwundert.

Der damals 27-jährige Paketbote hatte am Unfalltag ein Paket beim Polizeirevier abgeben wollen und die vierspurige Bahnhofstraße unmittelbar vor einem Lastwagen überquert, der auf der Linksabbiegespur in Richtung Schlossstraße unterwegs war und ihn offenbar über die Straße lassen wollte. Auf der Geradeausspur fuhr zum selben Zeitpunkt ein 51-Jähriger mit seinem Auto, das allerdings durch den Lastzug verdeckt war. Der Autofahrer konnte deshalb den über die Straße laufenden Mann nicht sehen.

Der Lastwagenfahrer hatte die Situation wohl erkannt und wollte den Boten durch Hupen warnen. Er habe das Hupen aber nicht einordnen können, so der Angeklagte, und in seinem Schreck noch einen Schritt nach vorne gemacht, wo er in das Auto gelaufen sei.

Dass er an dem Unglück schuld sein sollte, sah er nicht ein. Er leide immer noch psychisch an den Folgen des Unfalls, gab er an. "Wenn es nun ein Kind oder eine alte Frau gewesen wäre, hätte jeder gesagt, der Autofahrer hätte besser aufpassen müssen", monierte auch der Anwalt des Angeklagten. Grund für den Einspruch des Paketboten war auch ein weiteres Zivilverfahren, dass der Angeklagte noch im Hintergrund laufen hat und auf das die Aufhebung des Vorwurfs einen positiven Einfluss gehabt hätte.

Die Richterin begegnete dem Anliegen zwar mit Verständnis, "aber ich komme hier nicht drumherum", meinte sie, "es ist einfach eine blöde Situation!" Sie riet dem Angeklagten deshalb aus Kostengründen, seinen Einspruch wieder zurückzunehmen und das Bußgeld zu zahlen.

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt erklärte sich der Mann einverstanden. Die Zeugen mussten deshalb nicht mehr angehört werden.