Hier soll das Schramberger Ärztehaus entstehen. Foto: Fritsche

Positives Signal für Talstadt: Verwaltungsgerichtshof gibt grünes Licht. Anliegereinsprüche abgewiesen.

Mannheim/Schramberg - Ein positives Signal für die Entwicklung der Talstadt: Mit dem Bau des Ärztehauses kann jetzt unverzüglich begonnen werden.

Was das geplante Medzentrum angeht, können die Stadt Schramberg und die Bauherrin Medzentrum Schramberg GmbH & Co. KG aufatmen: Im Verfahren zum geplanten "Medzentrum Schramberg" hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim am Donnerstagmittag bekannt gegeben, dass er den Antrag von Nachbarn auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die für das Ärztehaus erteilte Baugenehmigung abgelehnt habe.

In der Mitteilung des VGH heißt es im Wortlaut: "Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte mit Beschluss vom 6. Juli 2016 dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Stadt (Antragsgegnerin) und des Medzentrums (Beigeladene) hatte Erfolg. Der 5. Senat des VGH änderte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag der Nachbarn ab. Die Beigeladene kann daher von der Baugenehmigung jetzt Gebrauch machen. Der Beschluss vom 29. März 2017 ist unanfechtbar". Der Stadt Schramberg und den klagenden Nachbarn war am Donnerstag zunächst nur der Tenor des Beschlusses ohne Begründung bekannt gegeben worden. Die schriftliche Entscheidungsgründe würden nachgereicht, sobald diese vorliegen. Mit dem nicht anfechtbaren Beschluss des VGH ist der Weg für den Bau des Ärztehauses in der Schramberger Talstadt endgültig frei.

Die Vorgeschichte

Im Verfahren vor dem VGH in Mannheim war es um die Frage gegangen, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburgs aufrecht erhalten bleibt. Dort hatten Anwohner im Frühjahr 2016 in einem Eilantrag Widerspruch gegen die Baugenehmigung der Stadt Schramberg eingelegt. Die Begründung: Es gäbe für das Gebiet, in dem das Baugrundstück liegt, keinen Bebauungsplan. Ihrer Einschätzung nach sei dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet einzustufen und somit die Errichtung eines Ärztehauses mit seiner gewerblichen Nutzung nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte diesen Widerspruch zunächst anerkannt und eine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung angeordnet. Mit dem Bau durfte also nicht begonnen werden.

Dagegen hatten wiederum die Stadt Schramberg und auch die Medzentrum Schramberg GmbH & Co. KG, als Bauherrin Beschwerde beim VGH in Mannheim eingelegt. Parallel dazu hatte der Schramberger Gemeinderat einen Bebauungsplan für das in Frage kommende Gebiet aufgestellt und diesen beim VGH nachgereicht. Nun hat der VGH seine Entscheidung zugunsten Stadt und Bauherr getroffen.

Kay Schulz, der zuständige Fachanwalt für Verwaltungsrecht der HFBP-Rechtsanwälte – jener Kanzlei, die die Bauherrin juristisch begleitet –, erklärt zum Gerichtsbeschluss: "Wir freuen uns über die Entscheidung des VGH, wir haben aber auch nichts anderes erwartet. Die Chancen für die Widerspruchsführer standen niemals gut.

Spätestens seit die Stadt den Bebauungsplan für das Gebiet in der Talstadt West aufgestellt hat, gibt es eine sichere Rechtsgrundlage für den Bau". Mit den ersten vorbereitenden Arbeiten für den Bau des Medzentrums Schramberg solle bereits in den nächsten Wochen begonnen werden.

Die ersten Reaktionen auf die Nachricht aus Mannheim sind durchweg positiv. "Gott sei Dank, wir haben so drauf gewartet, dass es gebaut wird", ruft eine Anwohnerin aus der Nachbarschaft des Baugeländes spontan aus, als sie die Nachricht beim Ausführen ihres Hundes erfährt. Gleich will sie alle Verwandten und Bekannten per Facebook darüber informieren.

Auch Einzelhändler in der Schramberger Hauptstraße freuen sich. "Das ist ein positives Signal für Schramberg, das die Stadt auch dringend braucht", sagt der eine. "Das ist eine gute Nachricht, jetzt sind auch junge Ärzte motiviert, sich in Schramberg niederzulassen", meint ein anderer.

Und Oberbürgermeister Thomas Herzog erklärt: "Ich freue mich sehr für Schramberg, dass das Gericht so entschieden hat und dass das Projekt jetzt unverzüglich starten kann".