Für die Veranstaltungshalle in Schopfloch (Bild) und die Iflinger Halle gibt es eine neue Nutzungs- und Gebührenordnung. Foto: Ade Foto: Schwarzwälder-Bote

Gebühren für Hallennutzung sinken

Von Uwe Ade

Schopfloch. Der Schopflocher Gemeinderat hat neue Nutzungs- und Gebührenordnungen für die Veranstaltungshalle in Schopfloch und die Iflinger Halle in Oberiflingen beschlossen.

Für die 2014 eingeweihte Veranstaltungshalle in Schopfloch galt bisher eine vorläufige Nutzungsordnung – dies auch, um zunächst Erfahrungen zu sammeln, wie Bürgermeister Klaas Klaassen informierte. Diese Erfahrungen und Wünsche, auch von Vereinsseite, seien nun in die neue Nutzungs- und Gebührenordnungen, die für beide Hallen rückwirkend zum 1. Mai gültig sind, eingeflossen. Nach Inbetriebnahme der Halle sei schnell klar gewesen, dass man bei den Tarifen nachjustieren und den Vereinen entgegenkommen müsse, so Klaassen. Die Tarife der Halle in Schopfloch sind an die Iflinger Halle angelehnt, deren Tarifordnung nun ebenfalls angepasst wurde. Gegenüber den vorläufigen wurden die Nutzungstarife laut Klaassen deutlich reduziert.

Für Vereine, Gruppen oder Organisationen kostet die Veranstaltungshalle in Schopfloch ohne Bühne am ersten Veranstaltungstag 70 Euro (Iflinger Halle: 50 Euro), mit Bühne liegen die Kosten in Schopfloch bei 150 Euro. Jeder weitere Veranstaltungstag beziehungsweise reservierte leer stehende Tag kostet 70 Euro (50 Euro). Bürger der Gemeinde zahlen für die Hallennutzung ohne Bühne 150 Euro (Iflinger Halle: 100 Euro) und mit Bühne 230 Euro sowie für jeden weiteren Veranstaltungstag, beziehungsweise reservierten Tag 150 Euro (Iflinger Halle: 100 Euro). Die Kosten für Firmen betragen ob mit oder ohne Bühne 300 Euro (100 Euro in Oberiflingen) am ersten und 50 Euro (100 Euro) für jeden weiteren Veranstaltungstag beziehungsweise reservierten Tag. Ebenso sind Gebühren bei Aufbau am Vortag der Veranstaltung vor 12 Uhr und bei Abbau am Tag nach der Veranstaltung nach 12 Uhr zu entrichten. Bürger der Gemeinde haben eine Kaution von 250 Euro (100 Euro) zu entrichten. Pro Veranstaltungstag in den Monaten Oktober bis März (bei tatsächlicher Nutzung der Heizung) ist einen Heizkostenpauschale von 27 Euro (25 Euro) zu zahlen. Bei Nutzung der Küche oder der Mensa in Schopfloch oder des Foyers in Oberiflingen sind ebenfalls Gebühren zu entrichten. Da die Küche der Iflinger Halle keine Ausstattungsgegenstände enthält, besteht die Möglichkeit, kostenlos das Geschirrmobil der Gemeinde Schopfloch mit anzumieten.