Gemeinderat Schopfloch beschließt neue Streupflichtsatzung / Wenige Änderungen

Schopfloch (ade). Der Herbst mit Laubfall steht vor der Tür, und der nächste Winter kommt bestimmt. Vor allem mit Blick auf die kommende Wintersaison hat der Gemeinderat Schopfloch jetzt die neu überarbeitete Streupflichtsatzung der Gemeinde Schopfloch verabschiedet.

Die bisherige Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Schopfloch stammte noch aus dem Jahr 1989, sodass eine Anpassung überfällig war. Kämmerer Heiko Meixner führte im Vorfeld an, dass man sich bei der Anpassung an die Mustersatzung des Gemeindetags angelehnt habe. Dann stellte er die wenigen vorgenommenen Änderungen vor.

In Absatz eins ist festgehalten, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb geschlossener Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege oder, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu reinigen, bei Schneeanhäufung zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Auf Empfehlung des Landratsamts Freudenstadt wurden auch die Schneeräumzeiten geändert. Von Montag bis Freitag müssen die Gehwege wie bisher ab 7 Uhr geräumt und gestreut sein. Den Bürgern entgegenkommend, muss samtstags künftig erst ab 8 Uhr (bisher auch 7 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr (bisher 8 Uhr) gebahnt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Oberiflingens Ortsvorsteher Andreas Zeller war es ein Anliegen, dass vor allem auch die Besitzer von nicht bebauten Grundstücke ihre Gehwege räumen. Er sah dort und auch bei der Kirche in Oberiflingen Probleme.