Wasser und Abwasser: Für Anschlüsse entstehende Kosten kalkuliert / Satzungsänderungen

Schonach (ec). Eine Neuberechnung der Beitragssätze für Wasser und Abwasser ließ die Gemeinde Schonach vornehmen. Nun war Wolfgang Schneider von der Firma AKU in Heilbronn im Schonacher Rathaus zu Gast und erläuterte die Berechnungen. Zuvor wies Bürgermeister Jörg Frey aber eindrücklich darauf hin, dass diese Neuberechnung der Beitragssätze nichts mit den Wasser- und Abwassergebühren zu tun habe.

"Die Beitragssätze fallen nur für neu anzuschließende Gebäude beziehungsweise Neubauten an", erläuterte er, also nur für eine ganz geringen Anzahl. "Wer schon einmal Beitragssatz bezahlt hat, muss dies nicht noch mal tun." Schneider erläuterte dann, wie die Berechnungen vorgenommen wurden.

Dazu wurden alle bebauten Grundstücke und bis dato geplante Neubaugebiete genommen und dann mit den zu erwartenden Gesamtkosten verrechnet. So kam man auf folgende Beitragssätze: Der Kanalbeitrag soll 5,60 Euro je Quadratmeter mal Nutzungsfläche kosten (bisher 4,21 Euro), der Klärbeitrag 1,10 Euro (1,02 Euro) und der Wasserversorgungsbeitrag 2,60 Euro (2,50 Euro). Die vorgeschlagenen Beitragssätze wurden jeweils nach unten abgerundet. Für ein Grundstück mit 500 Quadratmeter mit zweigeschossiger Bebauung würde demnach mit einem Nutzungsfaktor von 1,25 berechnet werden und käme auf einen Beitrag von insgesamt 5812,50 Euro.

Bürgermeister Jörg Frey erklärte, dass man die Beitragssätze auch weiter nach unten reduzieren könne, "dann aber würden die Restkosten über die Wasser- und Abwassergebühren an alle Nutzer weiterbelastet". Aus diesem Grund riet er davon ab.

Christian Kuner (SPD) wollte wissen, ob denn bei Neuerwerb eines Grundstückes beziehungsweise Aufstockung eines vorhandenen Gebäudes nochmalige oder neuberechnete Beitragssätze fällig werden würde, was Bürgermeister Frey bejahte.

Auch Volker Lehmann (FW) wollte noch einige detaillierte Fragen zur Berechnung geklärt wissen, danach stimmte der Rat einstimmig für die neuen Beitragssätze.

Nachdem die neuen Beitragssätze beschlossen waren, musste der Gemeinderat auch über die Änderungen der Abwasser- sowie der Wasserversorgungssatzungen entscheiden. In zwei getrennten Abstimmungen beschloss man diese. Neben der Aufnahme der geänderten Beitragssätze stimmte man auch für inhaltliche Änderungen, die sich aufgrund des Wassergesetzes ergeben haben.