Seit dem 9. März sind die Akten in Schonach geschlossen

Schonach. Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, künftig die Grundbuchakten nicht mehr dezentral bei den Bürgermeisterämtern zu lagern, sondern diese zu digitalisieren und dann an einer zentralen Stelle gemeinsam zu deponieren. Mit Wirkung vom 9. März wurden die Grundbuchakten in Schonach geschlossen und durch eine Spedition zum Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt – gebracht. Dies bedeutet, dass künftig das beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingerichtete Grundbuchamt für die Grundbücher aus Schonach zuständig ist.

Die Grundbücher sollen nach der Eingliederung zeitnah elektronisch erfasst werden, damit eine digitale Einsichtnahme möglich ist. Die Grundakten werden zum Zentralarchiv nach Kornwestheim gebracht. Die gesamten Akten aus Schonach ergeben eine Länge von rund 150 laufenden Metern. Um den Bürgern die Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch des bisherigen Grundbuchamts Schonach zu ermöglichen, hat die Gemeinde die Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle beim Justizministerium beantragt. Die Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben somit die Möglichkeit, Einsicht in die elektronisch geführten Grundbücher zu nehmen und Grundbuchabschriften zu erhalten. In der Übergangszeit, bis alle Grundbuchdaten digitalisiert sind, kann es zu Verzögerungen bei den Auskünften kommen.