Bürgermeister Jörg Frey erläutert im Gemeinerat nochmals die Grundzüge des Bebauungsplanes Turntalstraße. Foto: Eberl Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderäte diskutieren noch einige Auflagen für Bebauung

Schonach (ec). Im Juli 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, für den Bereich Turntalstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vor und der Gemeinderat genehmigte diesen.

Bürgermeister Jörg Frey informierte den Rat, dass man alle betroffenen Anlieger und Anwohner bereits angeschrieben und über das Verfahren informiert hatte. Dementsprechend waren einige Anwohner der betroffenen Gebiete in der Sitzung.

Über den Entwurf informierte dann Ortsbaumeister Ansgar Paul. Das betroffene Gebiet ist die Turntalstraße von der Einfahrt Feuerwehr bis zum Ende der Bebauung im Ortsbereich sowie die Gebäude links des Friedhofweges. Paul erklärte den Anwesenden die vorgesehenen Vorschriften in Sachen Dachdeckung, Fassaden, Stütz- mauern, Werbeanlagen und so weiter. Er erläuterte auch, welche Arten von gewerblich genutzten Gebäuden gebaut werden dürfen. Dabei stellte er klar heraus, dass dies nur auf Neubauten zuträfe. Bestehende Gebäue hätten Bestandsschutz. Dort müsse, so Paul, natürlich nichts geändert werden.

Der Weg, der von der Turntalstraße Richtung Friedhof hinauf führt, befinde sich derzeit in Privatbesitz, ergänzte Bürgermeister Frey. Man habe hier mit dem Eigentümer gesprochen, der wolle daran auch nichts ändern. Er will das Gelände nicht an die Gemeinde verkaufen. Der Weg, so sicherte der Eigentümer aber zu, soll weiter genutzt werden können.

Anders sehe es mit dem Verbindungsweg zwischen Friedhofweg und Turntalstraße aus. Die Kirche als Inhaber würde dieses Grundstück, falls gewünscht, verkaufen. Darüber müsse aber der Rat abstimmen, so Frey. Ebenso, ob man den Weg hinauf zum Friedhof nun im Bebauungsplan drin lassen wolle oder nicht.

Ebenso müsse der Rat entscheiden, ob das Grundstück links der Turntalstraße am Ende der Bebauung auch noch in den Bebauungsplan hinein soll oder nicht. Wenn ja, dürfte der Eigentümer dort bauen, müsste allerdings auch Erschließungskosten bezahlen. Falls nein, entfallen die Erschließungskosten. Gebaut werden dürfte allerdings auch nicht. Helmut Kienzler (FW) wollte noch einige Sätze, vor allem hinsichtlich der Bepflanzung, in der Wortwahl abgemildert haben. Auch fragte er, ob denn die Materialwahl für die Fassaden vorgeschrieben sein müsse. Hier einigte man sich darauf, dass man nur vorschreiben wolle, dass keine Plattenverkleidungen in glänzender Art verwendet werden dürfe.

Herbert Rombach (CDU) fiel auf, dass die Garagendächer begrünt oder als Flachdach ausgeführt werden dürfen. "Hier sollten wir doch auch Satteldächer zulassen", mahnte er an. Auch sein Vorschlag fand Zustimmung. Christian Kuner (SPD) merkte an, man solle den Privatweg auf jeden Fall mit einbeschließen. Herbert Rombach (CDU) fragte an, ob der Besitzer den Weg denn auch stilllegen könne. Wenn er das möchte, sei das möglich, meinte Frey.

Auf unterschiedliche Resonanz stieß die Festlegung der Eindeckungsfarben. Hier sind im Plan Rot, Braun und Anthrazit vorgegeben. Einige Räte wollten diese Vorgabe gestrichen haben. Die Mehrheit votierte aber für die Vorgaben, so dass die Farben weiterhin Bestandteil bleiben.