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Votrag über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lockt zahlreiche Interessierte

Unerwartet großes Interesse weckte der Doppelvortrag des Ökumenischen Bildungswerks im Schonacher Pfarrzentrum. Darüber freute sich Marlies Schneider, die Vorsitzende des Bildungswerks, wie sie in ihrer Begrüßung betonte.

Schonach. Flott und unkonventionell schafften das Ökuwerk-Team und die Besucher Stühle herbei, bis schließlich die Sitzplätze für die 120 Interessierten ausreichten. "Was steckt hinter den Begriffen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und worin unterscheiden sie sich?" Zu diesen beiden Themenkomplexen referierten der Arzt Thomas Schwarz aus Triberg und Notar und Richter Kai-Christoph Stadler aus Furtwangen. Diese Kombination erwies sich im Laufe des Abends als ideal.

Thomas Schwarz, der die Patientenverfügung erläuterte, gestaltete seinen Vortrag mit sehr vielen emotionalen Gedanken zu Lebensqualität und Denkanstößen für den Übergang vom Leben zum Tod. Sachlich, übersichtlich und nüchtern präsentierte Kai-Christoph Stadler alles, was zum Bereich Vollmachten gehört. Beide aber appellierten an ihre Zuhörer, in der Familie und Vertrautenkreis diese Themen zu bereden und Standpunkte zu diskutieren. Nur so, waren sich die Referenten einig, ergebe sich für jeden, der später Vertretung und Verantwortung übernehmen soll, ein schlüssiges Bild über die Bedürfnisse und Ansichten des zu Betreuenden. Und nur dann könnten in seinem Sinne Entscheidungen getroffen werden. Gerade bei der Patientenverfügung werde es immer Situationen geben, die auch eine akribisch ausgearbeitete Verfügung nicht abdeckt.

Thomas Schwarz stellte viele grundsätzliche Fragen zur eigenen Meinungsfindung. Worin besteht ein lebenswertes Leben? Wie viel Leid und Unglück kann ich ertragen? Was bedeutet Leben, was bedeutet Sterben, kann ich ein Schicksal akzeptieren? Und er ermutigte dazu, die Vordrucke der Patientenverfügung durch ein Persönlichkeitsbild zu ergänzen. Schwarz stellte den Vordruck des Bundesjustizministeriums vor, eine christliche Patientenverfügung und das Exemplar der Bodelschwinghschen Stiftung Bethel, das durch seine einfache Sprache besteche.

"Egal, wie Sie es machen, es ist alles besser als nichts", bekräftigte Kai-Christoph Stadler zur Vorsorgevollmacht. Diese Generalvollmacht regelt, wer im Bedarfsfall Vermögensangelegenheiten und die ärztlichen Maßnahmen im Sinne des Betroffenen vertritt. Für die ärztlichen Maßnahmen liege im Idealfall eine Patientenverfügung vor, ergänzte er. Bevollmächtigt werden können eine oder mehrere Personen, gleichberechtigt oder mit verschiedenen Zuständigkeiten.

Der Richter warnte allerdings davor, die Vollmacht zu sehr zu zerstückeln, das bringe erfahrungsgemäß viel Unsicherheit und Probleme mit sich. "Wenn sie vertrauen, dann bitte richtig", forderte er. Den Zusatz "über den Tod hinaus", legte er den Zuhörern sehr nahe. Nur so könne der Hinterbliebene anstehende Zahlungen umgehend erledigen. Als weitere wichtigen Punkte bezeichnete er die Beglaubigung. Sie kann von öffentlicher Stelle oder notariell erfolgen.

Für die Vortragsbesucher bot das Doppelreferat eine Fülle von Informationen, von Denkanstößen und Vorschlägen. Die Unterlagen, die beide Redner vorbereitet hatten, waren bereits vergriffen, ehe die Veranstaltung begann. Wer noch Interesse an diesen Unterlagen hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail an Marlies Schneider wenden: Telefon 07722/91 98 76 oder mlschneider62@hotmail.com.