Schönwald (hjk). Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Städte

Schönwald (hjk). Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Städte und Gemeinden bei großen Schadensereignissen mit ihren Feuerwehren gegenseitig unterstützten. Dennoch will es der Paragraf 54 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, dass dies festgeschrieben wird – und dass nach Paragraf 26 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg auch die Kosten dafür geregelt werden.

Diesem Ansinnen trug nun der Landkreis Rechnung, indem er reihum bei allen Gemeinden des Kreises einen öffentlich-rechtlichen Vertrag platzierte, der diese Regelungen nun schriftlich fixiert.

Bürgermeister Christian Wörpel erklärte in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass bis auf eine Stadt bisher alle Kommunen des Kreises Zustimmung signalisiert hätten – und es sei ziemlich sicher, dass auch die letzte Kommune bald mit im Boot sei. Dem konnten sich die Ratsmitglieder einstimmig anschließen, so dass auch Schönwald sich der Regelung anschließt.