Klagen über Verschmutzungen durch Hundekot gehen derzeit vermehrt bei der Gemeinde Schönwald ein. Foto: dpa

Gemeindeverwaltung weist auf Polizeiverordnung hin. "Geschäft" muss vom Halter beseitigt werden. Bei Verstoß droht Geldbuße.  

Schönwald - In letzter Zeit erhält die Gemeindeverwaltung vermehrt Beschwerden, vor allem im Bereich rund um die katholische Kirche und den Landschaftspark, über Verschmutzungen durch Hundekot in Schönwald. Die Verwaltung weist deshalb auf die geltende Polizeiverordnung hin.

Zum Thema "Verunreinigung durch Hunde" ist geregelt, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund sein "Geschäft" nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Brunnenanlagen oder fremden Vorgärten verrichtet. Dasselbe gilt für Spiel- und Sportplätze und landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Sollte der Hund dennoch sein "Geschäft" an einem dieser Plätze verrichten, so ist dieser vom Halter oder Hundeführer zu beseitigen. Für diesen Zweck sind so genannte "Dog-Stationen" im Gemeindegebiet aufgestellt. Aus ihnen können Hundehalter Beutel entnehmen und die Hinterlassenschaften beseitigen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Hundehalter um Verständnis für diese berechtigten Beschwerden und um Beachtung der Verordnung. Ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann vom Ordnungsamt der Gemeinde Schönwald mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei Fragen steht Monika Ganter vom Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Schönwald zur Verfügung.