Jetzt Landratsamt für Bauvorhaben im Außenbereich zuständig

Schönwald (hjk). Bereits in der Sitzung vom 18. Februar dieses Jahres lag dem Gemeinderat Schönwald eine Bauvoranfrage aus dem Außenbereich vor.

Der Bauherr fragte an, weil er plant, einen Schopf mit insgesamt fünf Garagen zu bauen. Vier davon sollten drei Meter breit sein, die fünfte sollte für einen Schlepper dienen und 3,50 Meter Breite besitzen. Schon die Bauvoranfrage wurde seinerzeit mit Auflagen bedacht: Zwar dürfe die Schlepper-Garage mit 3,50 Metern Breite so bleiben, doch um dem Schopf etwas die Wucht zu nehmen, sollten die vier normalen Garagen nur 2,70 breit werden. Bei diesen Maßen blieben die Ratsmitglieder auch bei der Erteilung des Einvernehmens beim Bauantrag. Dazu gab es weitere Auflagen, so muss der bestehende Schopf nach Errichten des neuen abgerissen, die nördliche Wandseite muss begrünt werden, um das große Gebäude einigermaßen in der Landschaft zu integrieren. Eine eventuelle Nutzungsänderung für Wohnzwecke muss ausgeschlossen werden. Unter diesen Auflagen gaben die Ratsmitglieder dem Bauvorhaben das Einvernehmen.

Ob es tatsächlich gebaut wird, hängt nun von den vielen Fachbehörden ab, die beim Landratsamt in Villingen den Bauvorhaben im Außenbereich ihren Segen erteilen müssen.

Zwei Anfragen konnte Bauhofleiter Christof Hock, der ebenfalls anwesend war, direkt beantworten. Adalbert Oehler liegen die Bäume im Landschaftsgarten und entlang der Ludwig-Uhland-Straße am Herzen. "Werden die in nächster Zeit noch gestutzt?", wollte er wissen. Dies bestätigte der Bauhof-Chef ebenso wie die Anfrage aus dem Publikum bezüglich der Wege im Außenbereich. "Werden da noch Löcher geflickt?", wollte ein Besucher wissen, was ihm Hock zusagte. Das sei wegen der Witterung bisher nicht möglich gewesen, entschuldigte er sich.