Feuerwehr: Gemeinderat beschließt neue Satzung / Ersatzpflicht

Schönwald (hjk). Eine Neuregelung der Feuerwehrsatzung zur Harmonisierung der Kosten für den Einsatz der Feuerwehren ging auch am Gemeinderat Schönwald nicht vorbei.

Die letzte Gesetzesänderung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg machte dies nötig, da vor allem der Paragraf 34 Kostenersatz neu gefasst wurde. Dazu gab es seitens des Fahrzeugeinsatzes Kostenvorgaben vom Land. So hatte Schönwald den MTW bisher mit 40 Euro berechnet, der kostet künftig die Hälfte. Das LF 20/16, bisher in Schönwald mit 65 Euro je Stunde in der Rechnung, kostet nun 170 Euro, dafür wurde das TLF 8/18 von 55 auf 41 Euro herabgestuft, die Tragkraftspritze kostet nun nichts mehr, ebenso wenig wie der Anhänger der Schönwälder. Sonstige Geräte würden nach tatsächlichen Kosten berechnet, zuvor gab es Durchschnittssätze.

Für das Personal wurde je Mann mit 15 Euro oder dem Verdienstausfall abgerechnet. Nun stehen künftig sieben Euro je Stunde und der Verdienstausfall auf einer entsprechenden Rechnung. Allerdings, so stellt auch die neue Satzung klar, ist man nur in bestimmten Fällen Schadenersatzpflichtig. So werden Verursacher in die Pflicht genommen, wenn sie das Schadenereignis vorsätzlich oder grob fahrlässig versursacht haben. Oder Fahrzeughalter, wenn der Betrieb eines Fahrzeugs zum Einsatz führte. Auch Gewerbebetriebe sind in bestimmten Fällen ersatzpflichtig, ebenso Menschen, die die Feuerwehr aus Jux und Dollerei anrufen oder solche Fehlalarme, die durch Brandmeldeanlagen verursacht werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit automatischem Notrufsystem, wenn kein tatsächlicher Schaden entstand. Der Gemeinderat stimmte der Satzung ohne Gegenstimme zu.