Schönwald Feuerwehrsatzung verabschiedet
Schwarzwälder-Bote, 09.08.2012 02:02 Uhr
Die Feuerwehrsatzung regelt auch, ab welchem Alter Jugendfeuerwehrler in die aktive Wehr aufrücken dürfen. Archivfoto: KommertFoto: Schwarzwälder-Bote
Schönwald (hjk). Vor einigen Wochen stand die Feuerwehrsatzung auf dem Sitzungsplan des Schönwälder Gemeinderats. Damals hatte Ratsmitglied Bianca Fattler gefordert, diesen Punkt zumindest vorerst nichtöffentlich zu behandeln. Sie habe noch Fragen zum Inhalt. Dies schien auch für andere Ratsmitglieder zuzutreffen, daher wurde diesem Antrag stattgegeben.
Nunmehr stand in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause die Satzung erneut auf dem Prüfstand. Unter anderem legt sie fest, dass künftig die Jugendleiter nicht mehr für fünf, sondern für drei Jahre gewählt werden. Hintergrund sei, dass viele, gerade junge Menschen, sich nicht mehr so lange an eine Aufgabe binden wollten.
Die weiteren Ämter bleiben aber bei fünf Jahren. Auch die Aufnahme in die Altersabteilung wurde neu geregelt, ebenso angepasst an die Landesfeuerwehrsatzung wurde das Alter, ab dem Angehörige der Jugendabteilung in die aktive Wehr aufrücken dürfen. Dies Grenze liegt nun bei 17 Jahren.
Abweichend von der Vorlage beschloss der Gemeinderat, die Aufwandsentschädigung für den Kommandanten auf 500 Euro heraufzusetzen, die für den Gerätewart auf 250 Euro, jeweils jährlich. Das decke gerade mal die Kosten, waren sich die Gemeinderäte einig.


