Die ehemalige Mutter-Kind-Klinik in Schönwald wird fast komplett abgerissen. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Mit fast komplettem Abriss der ehemaligen Mutter-Kind-Klinik ist der Bestandsschutz erloschen

Von Hans-Jürgen Kommert

Schönwald. Einmal mehr stand die künftige Generationen-Wohnanlage unterhalb der Lourdes-Grotte auf dem Sitzungsplan der Gemeinde. Zwar, so Bürgermeister Christian Wörpel, sei bereits einem Bauantrag zugestimmt worden – doch gerade der sei Grund dafür, dass nun erneut über die Anlage gesprochen werde.

Nach den ersten Planungen sei es kein Thema gewesen, doch nachdem wegen der schlechten Bausubstanz nun ein fast kompletter Abriss der ehemaligen Mutter-Kind-Klinik erfolge, sei der Bestandsschutz erloschen und es müsse somit ein Bebauungsplan her. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat musste Hauptamtsleiterin Sarah Scherer feststellen, dass dort bisher kein Bebauungsplan bestehe.

Zunächst ging es um die Kosten für den Plan. Damit der Gemeinde keine Kosten entstünden, wurde über den Rechtsanwalt des Investors Ulrich Bolg, Gesellschafter der Firma IGW (Integratives Generationenwohnen), mit Sitz in Möckmühl im Landkreis Heilbronn ein Kostenübernahmevertrag vorgelegt.

Wörpel klärte auf, dass er dazu einige kleine Änderungen wolle: So sehe er es als wichtig an, dass der Bebauungsplan auf zunächst fünf Jahre befristet werde. Dafür könne man nach seinem Dafürhalten die Sicherheitsleistung oder Bürgschaft fallen lassen – dies verzögere nur und koste Geld. "Bei den niedrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans macht das keinen Sinn", regte er an.

Auf Nachfrage von Johannes Göppert (FWV), wer denn die Planung übernehme, erklärte er, dass dies SHP aus Freiburg sein werde, "der Investor hat mit diesem Büro anscheinend schon öfter zusammen gearbeitet", wusste er. Einstimmig votierte der Rat für den Kostenübernahmevertrag.

Nach Paragraf 13 Baugesetzbuch soll die Planung erfolgen, erklärte Sarah Scherer dem Gemeinderat, was Göppert zu der Frage veranlasste, was dies bedeute. Dies sei ein vereinfachtes Verfahren, das Träger der öffentlichen Belange nicht berühre und lediglich eine auf vier Wochen beschränkte Offenlegung erfordere, da es sich um die Wiedernutzbarmachung einer bereits bebauten Fläche handle und einen rein "vorhabensbezogenen Bebauungsplan" enthalte. Mit einer Enthaltung wurde dem Verfahren zugestimmt.

Einer der anwesenden Bürger wollte wissen, um wen es sich bei dem Investor handle, der das generationenübergreifende Wohnen am Wald bauen wolle. Möglichst hätte er auch gerne die Telefonnummer, er wolle sich gerne einmal mit ihm unterhalten. Bürgermeister Christian Wörpel wies auf den Datenschutz hin – und der Name sei ja mehrfach gefallen, also könne sich der Frager ja weitergehend kundig machen.

Ein weiterer Zuhörer wollte wissen, ob es bei einem Neubau nicht ebenfalls wieder zu einer Bauruine kommen könne. Dies verneinte Bürgermeister Christian Wörpel. "Sobald die Genehmigungen erteilt sind, wird der sich auf die Suche nach einem Betreiber machen. Und erst, wenn die Verträge mit dem Betreiber geschlossen sind, wird Bolg mit dem Bau beginnen – alles andere würde keinen Sinn machen", betonte er. Und da der Investor nicht zum ersten Male so etwas plane, habe er einen gewissen Stamm an interessierten Betreibern, ist sich der Bürgermeister recht sicher.