Windkraftanlagen auf der Langenbrander Höhe sind weiter ein Zankapfel. Foto: Archiv

Windkraft: Die Zukunft des Flächenpools bleibt ungewiss. Hin und Her wegen des Kündigungsschreibens.

Schömberg - Derzeit ist völlig ungewiss, wie sich die Gemeinde Schömberg nach der Kündigung des Flächenpools für Windkraftanlagen auf der Langenbrander Höhe durch den Forst verhält. Mit der Angelegenheit befasst sich momentan der Anwalt der Kommune.

Der Forst Baden-Württemberg, ein Landesbetrieb, hatte im Dezember das entsprechende Kündigungsschreiben fristgerecht an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH geschickt, war von Thomas Deines, Pressesprecher des Forstes, auf Anfrage zu erfahren. Er nutzte damit die Möglichkeit, den Pool nach dem 4. Dezember zu verlassen.

Hin und Her wegen des Kündigungsschreibens

Die Landsiedlung wiederum ist Moderatorin in dem Verfahren. Die Partner hätten jetzt die Chance in bilateralen Verhandlungen sich mit dem Projektierer zu einigen, so Deines weiter. Es bestehe aber weiter die Option, die Fläche des Landes, der Privatwaldbesitzer sowie der Gemeinde als Ganzes zu vermarkten. Allerdings müsse auch dafür eine Frist, die im zweiten Quartal 2016 liege, eingehalten werden.

Bernd Handke, Projektleiter im Bereich Landwirtschaft und Agrarstruktur, hatte nach eigenen Worten im Dezember eine Kopie des Kündigungsschreibens des Forstes mit einem Brief (kein Einschreiben) an die Gemeinde Schömberg geschickt.

Nach einem Bericht in unserer Zeitung, wonach die Gemeinde laut Bürgermeister Matthias Leyn keine Kündigung erhalten habe, schickte Handke das Schreiben am vergangenen Mittwoch per E-Mail ins Schömberger Rathaus.

Der Brief ging weiter an den Anwalt der Kommune. Dieser prüfe, ob überhaupt ein Kündigungsgrund vorliege, da ja ein Projektierer gefunden sei, so der Schömberger Rathauschef. Außerdem gehe es darum, welche Folgen die Kündigung für die Gemeinde habe. Leyn: "Das warte ich jetzt ab." Schließlich würden die Möglichkeiten für die Kommune geprüft.

Der Bürgermeister kritisierte das Verhalten des Forstes. Er kann nicht nachvollziehen, warum dieser den Flächenpool überhaupt verlassen habe, wenn er trotzdem weiter die Gesamtfläche des Landes, der Gemeinde sowie der Privatwaldbesitzer vermarkten möchte.

Davon abgesehen geht Leyn davon aus, dass der Teilflächennutzungsplan für die Windkraft im Frühjahr verabschiedet wird. Im Verfahren für diesen Plan wird unter anderem geprüft, ob es Hinderungsgründe für einen möglichen Windpark auf der Langenbrander Höhe gibt. So geht es unter anderem um den Lebensraum für den Rotmilan.

Um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, will die Gemeinde im Falle eines Gestattungsvertrages mit dem Projektierer, der BayWa r.e. Wind GmbH, auf einen Vorbehalt hinweisen.