In Sachen Windkraft gibt es in Schömberg noch keine Entscheidung. Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürgerentscheid zugunsten der Windkraft auf der Langenbrander Höhe existiert. Teilflächennutzungsplan muss noch genehmigt werden.

Schömberg - In Sachen Windkraft soll es in Schömberg und Neuenbürg nach langem Streit zu einer Lösung kommen. Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn sowie Neuenbürgs Rathauschef Horst Martin suchen deshalb das Gespräch mit dem Forst.

Die Unterredung zwischen Vertretern der beiden Kommunen und dem Forst soll demnächst stattfinden, sagte Leyn auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Darauf einigten sich die Rathauschefs von Neuenbürg und Schömberg bei einem Gespräch. Die Nachbarstadt von Schömberg ist insofern betroffen, als mögliche Flächen des Forstes für Windkraftanlagen sich auf der Gemarkung des Neuenbürger Höhenstadtteils Waldrennach befinden.

In Schömberg existiert zwar ein Bürgerentscheid zugunsten der Windkraft auf der Langenbrander Höhe, andererseits muss der entsprechende Teilflächennutzungsplan erst noch genehmigt werden.

Leyn geht davon aus, dass bis zum Februar das dazu beauftragte Büro Gerhardt die diversen Einwendungen von Bürgern und Behörden in diesen Plan eingearbeitet hat. "Im Frühjahr soll der Flächennutzungsplan verabschiedet werden", so der Bürgermeister über den Zeitplan.

Die SPD-Fraktion im Schömberger Gemeinderat hatte dem Bürgermeister sowie der Mehrheit der Räte eine Verzögerungstaktik vorgeworfen. In der Novembersitzung des Gremiums hatten die Sozialdemokraten auf das Tempo gedrückt. Sie hatten darauf aufmerksam gemacht, dass der im Oktober 2013 abgeschlossene Poolvertrag zwischen der Gemeinde Schömberg, den Privatwaldbesitzern sowie dem Forst am 4. Dezember gekündigt werden könne. Die Partner würden sich nicht auf weitere Verzögerungen einlassen, klagte seinerzeit SPD-Fraktionschefin Susanne Ring. Doch bis jetzt sei vom Forst keine Kündigung eingetroffen, so Leyn gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Das heißt, dass der Forst in dem Flächenpool nach wie vor mit dabei ist.

Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz

Leyn hatte in dieser Sitzung die Aufregung vonseiten der SPD ohnehin nicht verstehen können. Es gehe nicht um die Verzögerung des Baus von Windkraftanlagen, sondern um die Abwehr von möglichen Schadensersatzansprüchen an die Gemeinde. So müsse die Kommune den Projektierer auf ein K.O.-Kriterium für einen solchen Windpark hinweisen. Die BayWa r.e. Wind GmbH hatte einst die Ausschreibung gewonnen. Das Unternehmen sei im Vorfeld darüber zu informieren, dass die Einschränkung der Lebensräume des Rotmilans ein K.O.-Kriterium für einen solchen Park sei.