Derzeit ist die B 294 in Höfen gesperrt. In diesen Fällen ist die Belastung durch Verkehrslärm besonders hoch. Nur in solchen Fällen ist zum Beispiel die Geschwindigkeit in der Schwarzwaldstraße auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder-Bote

Verkehr: Geschwindigkeitsbeschränkung auf Schömberger Ortsdurchfahrt derzeit ohne Chance

Mit einer Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Liebenzeller Straße in Schömberg (Ortsdurchfahrt) wird es vorerst nichts.

Bad Liebenzell. Im Schömberger Gemeinderat und in der Bevölkerung wurden immer wieder der Lärm sowie die Raserei moniert. Im April hatte die Gemeinde Schömberg beim Landratsamt Calw als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der Ortsdurchfahrt Schömberg für die Liebenzeller Straße vom Ortseingang über die Einmündung der Straße nach Oberreichenbach hinweg einschließlich der Linden- und der Bergstraße bis zur Einmündung der Uhlandstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) beantragt. Die Strecke ist rund einen Kilometer lang. Als Begründung wurde der von der Gemeinde in Auftrag gegebene Lärmaktionsplan vom 7. März angeführt, teilte Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit.

"Eine Geschwindigkeitsbeschränkung allein aus Lärmschutzaspekten kann nur angeordnet werden, wenn die Lärmwerte im betroffenen Bereich unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs das ortsübliche Maß überschreiten", machte Härtel jedoch deutlich.

Als Richtwert für die Prüfung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Geschwindigkeitsbeschränkung gilt in diesem Fall, dass für eine große Zahl an Betroffenen eine Verkehrslärmüberschreitung von mehr als 60 dB (A) (wahrgenommene Lautstärke in Dezibel) in der Nacht beziehungsweise mehr als 70 Dezibel am Tag vorliegt. 60 Dezibel ist so laut wie ein Gruppengespräch, 70 Dezibel entspricht der Lautstärke eines Fernsehapparates. In Gewerbegebieten sind weitere fünf Dezibel zulässig. Zudem muss solchen Maßnahmen auch die höhere Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Karlsruhe, zustimmen.

Schallschutzmaßnahmen angeregt

Entlang der eingangs genannten, rund einen Kilometer langen Strecke, wurde basierend auf dem Lärmaktionsplan nur für ein Objekt mit zwei Einwohnern eine Überschreitung des Verkehrslärms ermittelt und dies nur im Umfang von 0,1 Dezibel nachts. "Insofern konnten wir nicht die erforderliche erhebliche Betroffenheit feststellen, die wir als rechtliche Grundlage für die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen heranziehen könnten", bedauert Härtel. Auch Polizei und Straßenbaulastträger seien zu keinem anderen Ergebnis gekommen, fügt sie hinzu.

Für Geschwindigkeitsreduzierungen, die sich aus dem Lärmaktionsplan einer Gemeinde ergeben, wäre zudem zu überprüfen, ob die erforderliche Lärmminderung nicht auch durch andere Maßnahmen wie zum Beispiel den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags oder passive Schallschutzmaßnahmen erreicht werden könnte, sagte Härtel. "Sobald die nächste Belagssanierung ansteht, gehört der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags unserer Sicht nach zum Prüfungsumfang des zuständigen Straßenbaulastträgers", sagt Härtel.

Passive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzfenster wären an einigen Gebäuden möglich, macht die Pressesprecherin deutlich. "Da im Lärmaktionsplan keine passiven Schallschutzmaßnahmen dargestellt sind, haben wir – im Übrigen ebenso wie die Polizei – gegenüber der Gemeinde Schömberg angeregt, diese darin aufzunehmen und bevorzugt zu betrachten", so Härtel. "Des Weiteren haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass für solche passiven Schallschutzmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen beim Regierungspräsidium Fördermittel beantragt werden können", ergänzte sie. "Davon abgesehen prüfen wir derzeit, ob im Bereich der Pflegeeinrichtungen an der Liebenzeller Straße am Ortseingang von Schömberg die Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsaspekten auf Tempo 30 km/h reduziert werden kann", sagte Härtel.

(wk). Auf der Ortsdurchfahrt in Schömberg gilt derzeit eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. In anderen Kurorten wie zum Beispiel Dobel und Bad Herrenalb gilt an Ortsdurchfahrten eine Höchstgeschwindigkeit von 40, teilweise sogar von 30 Kilometern pro Stunde.