In diesem Bereich beim Eingang zum Schörzinger Friedhof sollen künftig auch Urnenrasengräber möglich sein. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Friedhof: Ortschaftsrat empfiehlt Satzungsänderung

Schömberg-Schörzingen (bv). Der Ortschaftsrat Schörzingen hat sich in seiner jüngsten Sitzung für die Anlegung von Urnenrasengräbern auf dem örltichen Friedhof ausgesprochen. Diese sollen im gleichen Grabfeld wie die Rasenreihengräber, rechts des Haupteingangs, untergebracht werden.

Die Gebühr für die Überlassung eines Urnenrasengrabs beträgt 1700 Euro, die Grabherstellung 197 Euro. Die Ruhezeit von Urnen ist generell 15 Jahre.

Das Gremium stimmte der Änderung der Friedhofssatzung, in der auch noch andere Dinge neu geregelt werden, zu – bis auf zwei Ausnahmen, die Ortschaftsrat Heiko Gerstenberger beantragte. Ihm war nicht einsichtig, weshalb ausgerechnet die Ruhezeit von Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahrs gestorben sind, lediglich 15 Jahre betragen soll, während sonst die Ruhezeiten länger seien. Außerdem sprach er sich dafür aus, die Gebühren neu zu kalkulieren.