Karl-Josef Sprenger, Bürgermeister der Stadt Schömberg, hat einen Strafbefehl erhalten. Vorgeworfen wird im Betrug durch Unterlassen. Sprenger hat dagegen Widerspruch eingelegt – im nächsten Jahr kommt es voraussichtlich zur Gerichtsverhandlung. Foto: Maier

Vorwurf: Betrug durch Unterlassen. Schömbergs Bürgermeister legt Einspruch ein. Verhandlung beginnt 2013.

Schömberg - Gegen den Bürgermeister der Stadt Schömberg, Karl-Josef Sprenger, ist durch das Amtsgericht Balingen ein Strafbefehl ergangen. Sprenger hat gegen den Strafbefehl fristwahrend Einspruch eingelegt. Damit wird es voraussichtlich im nächsten Jahr zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Wie es in einer Erklärung des Bürgermeisteramts der Stadt Schömberg heißt, sei der Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Betrugs durch Unterlassen ergangen. Der Vorwurf laute, Bürgermeister Sprenger habe es versäumt, dem Regierungspräsidium Tübingen Änderungen der baulichen Nutzung des Raums zur musischen Betreuung im Schulzentrum nach der Zuschussbewilligung rechtzeitig zu melden mit der Folge, dass Zuschüsse in Höhe von 61 700 Euro nicht rechtzeitig zurückbezahlt worden seien. In der Folge des Bürgerentscheids vom 4. März, heißt es in der Stellungnahme weiter, habe das Regierungspräsidium mit Bescheid vom 18. August diesen Betrag zurückgefordert. Die Stadt habe die Zuschussmittel in Höhe von 61 700 Euro umgehend erstattet.

Gegen den Strafbefehl ist laut Bürgemeisteramt fristwahrend Einspruch eingelegt worden. Wörtlich heißt es: "Bürgermeister Sprenger bestreitet den Vorwurf entschieden. Die Verteidigung wird mit dem Ziel des Freispruchs geführt."

Die Richterin am Amtsgericht Balingen, die den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft unterschrieben hat, sagte gegenüber unserer Zeitung, dass nach dem Einspruch noch keine Verhandlung in dieser Sache angesetzt sei. "In diesem Jahr wird es auf keinen Fall mehr einen Termin geben."

Hätte Sprenger den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Hechingen aufgrund einer anonymen Anzeige beantragt hatte, akzeptiert, wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. Nach Informationen unserer Zeitung ist der Strafbefehl mit einer Geldstrafe belegt. Wie berichtet, hatte es um die Nutzung des musischen Mehrzweckraums über der Mensa im Schömberger Schulzentrum lange Auseinandersetzungen zwischen der Schömberger Stadtverwaltung, den Schulleitungen, Behörden und der Stadtkapelle gegeben, die ihrerseits Geld in den Ausbau des Raums gesteckt hatte. Weil dieser aber mit Schulbaufördermitteln in Höhe von 131 000 Euro gefördert worden war, hätte die Stadtkapelle den Raum nur außerhalb der Unterrichtszeit ab 17 Uhr nutzen dürfen und zudem ihre Instrumente zu und nach jeder Probe auf- und abbauen müssen, damit der Raum uneingeschränkt für schulische Zwecke zur Verfügung gestanden wäre.

Dagegen liefen die Musiker Sturm, weil der neue Probenraum für sie unter diesen Bedingungen nicht nutzbar gewesen wäre. Dass die Stadtkapelle den Raum aber nutzt, so hatte es die Stadtverwaltung stets dargelegt, sei nicht zuschusswidrig. Bei den Gesprächen mit dem RP sei die Nutzung als Unterrichtsraum mit entsprechender Möblierung nie Thema gewesen.

Auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse, hatte Sprenger stets betont, sei man der Ansicht gewesen, dass die angedachte gemeinsame Nutzung von Schulen und Stadtkapelle reibungslos funktioniere. Denn der Zuwendungszweck sei laut Bewilligungsbescheid die Förderung eines "Essens-, Betreuungs- und Freizeitbereichs" gewesen.

Die Schulen und die Behörden, darunter auch das Staatliche Schulamt, sahen dies anders. So wurde der Stadtverwaltung vorgehalten, die Nutzungsbedingungen für den Raum selbst definiert und der Stadtkapelle Versprechungen gemacht zu haben, die den Schulbauförderrichtlinien widersprechen.

Die Auseinandersetzungen gipfelten im Bürgerentscheid vom 4. März. 64,1 Prozent der Schömberger stimmten dafür, den Raum den musiktreibenden Vereinen in der Stadt, allen voran der Stadtkapelle, zu überlassen (wir berichteten wiederholt). Damit stand er allerdings für die Ganztagsbetreuung der Schulen nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung.