Die Anwohner der Liebenzeller Straße in Schömberg sind enormen Geräuschbelastungen ausgesetzt. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kartierung und Aktionsplanung in Auftrag gegeben

Von Andrea Fisel

Schömberg. In der Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschreitet die EU neue Wege. Mit einer vom Europäischen Parlament und Rat erarbeiteten Umgebungsrichtline gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung für die Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Kartierung ermittelt. Auf Grundlage dieser Karten werden, unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, Lärmaktionspläne aufgestellt.

Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht über. Die entsprechenden Paragraphen definieren Zuständigkeiten, Zeiträume sowie Anforderungen an Karten und Aktionspläne. Die erforderlichen Kartierungen wurden in Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz vorgenommen. Darin sind unter anderem Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erfasst.

Die veröffentlichte Kartierung zeigte, dass dieses Kriterium in Schömberg gleich auf vier Straßen zutrifft: die L 342, L 343, L 346 sowie die L 562. Darüber hinaus erfordert ein entsprechend hoher Lärmpegel die Erstellung eines Lärmaktionsplanes, in dem mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung in den betroffenen Bereichen zusammengestellt werden.

Diese Vorgehensweise hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2013 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom damaligen Gemeinderat abgelehnt. Im Zuge der Erstellung eines Gesamtentwicklungskonzeptes durch das Karlsruher Ingenieurbüro Gerhardt sieht es die Verwaltung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt als zwingend erforderlich, auch eine Lärmkartierung sowie einen Lärmaktionsplan anfertigen zu lassen.

Deshalb hat die Verwaltung Kontakt mit dem Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein aus Karlsruhe aufgenommen und dort die Aktualisierung des Honorarangebotes aus dem Jahr 2013 angefordert. Auf Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt hin beschloss nun der Gemeinderat einstimmig, das Ingenieurbüro Koehler und Leutwein mit der Erstellung einer Lärmkartierung sowie eines Lärmaktionsplanes zum angebotenen Honorar von 11 543 Euro zu beauftragen.