Schömberg/Balingen (bv). Das Verfahren gegen den Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger ist

Schömberg/Balingen (bv). Das Verfahren gegen den Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger ist noch nicht zu Ende, sondern wird seine Fortsetzung finden. Sprenger selbst und auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen das Urteil des Balinger Amtsgerichts eingelegt.

Amtsrichterin Birgit Goßger hatte Sprenger zu sieben Monaten Haft und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sprenger und seine Anwälte wollten einen Freispruch erreichen, sind damit aber gescheitert. Ob sie eine Berufungsverhandlung vor dem Hechinger Landgericht anstreben oder eine Revision des Urteils erreichen wollen, blieb zunächst offen. Sprenger und seine Anwälte gaben auf Anfrage keine Stellungnahme dazu ab.

Das Urteil genügt aber offensichtlich auch Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter nicht. Dieser hatte eine zwölfmonatige Haftstrafe auf Bewährung gefordert und lag damit weit über dem Strafmaß des Strafbefehls von acht Monaten. Mit der von Beiter geforderten Strafe würde Sprenger seine Beamtenrechte verlieren.

Sollte es eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht geben, könnte diese lange auf sich warten lassen. "Die Zeitspanne ist groß und könnte von zwei bis zu sieben Monaten reichen", sagte der Sprecher des Landgerichts, Herbert Anderer.