So soll sie einmal aussehen, die neue Nikolauskapelle auf dem Schörzinger Oberhohenberg. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gremium genehmigt wichtige Schritte für den Bau

Weitere wichtige Schritte sind auf dem Weg zum Bau der Nikolauskapelle auf dem Oberhohenberg unternommen worden. So hat der Ortschaftsrat der Waldumwandlung, dem Erbbaurechtsvertrag und der Haftungsverzichtserklärung zugestimmt.

Schömberg-Schörzingen. Nachdem zunächst vorgesehen war, im Rahmen der Waldumwandlungsgenehmigung, die das Regierungspräsidium (RP) Tübingen nun erteilt hat, einen Waldabstand von 30 Metern zur Kapelle festzuschreiben, ist dieser nun reduziert worden. Ortsvorsteherin Birgit Kienzler betont, "dass damit für die neue Kapelle weit weniger Bäume als zunächst geplant gefällt werden müssen". Diese Nachricht ist im Ortschaftsrat wohlwollend aufgenommen worden.

Wie das RP mitteilte, sei der 30-Meter-Abstand nicht nötig, da es sich bei der neuen Nikolauskapelle, die die katholische Kirchengemeinde Schörzingen bauen will, "um kein zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignetes Gebäude handelt".

Vielmehr sei es ausreichend, wenn die Kirchengemeinde als Betreiber und Erbauer festlege, welche Umfangsgrenzen der Waldabstand haben solle und auch eine Haftungsverzichtserklärung für den Fall unterzeichne, dass durch herabfallende Äste die Kapelle, Menschen oder Tiere zu Schaden käme.

Die Kirchengemeinde hat nun zehn Meter ab Außenkante der Kapelle als Waldabstandsfläche vorgeschlagen. Das entspricht einer Fläche von rund 550 Quadratmetern. Auf dieser Grundlage hofft man nun auf ein Ja der Tübinger Behörde.

Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Dauer von 99 Jahren. In ihm sind zwischen Kirchengemeinde und weltlicher Gemeinde alle Dinge geregelt, die in Zusammenhang mit Bau und Unterhaltung der Kapelle stehen.

Die Haftungsverzichtserklärung sagt aus, dass die Kirchengemeinde keine Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Schömberg oder beauftragte Dritte geltend machen kann, die aus dem Besuch, der Unterhaltung oder der Erstellung der Kapelle resultieren. So trägt die Kirchengemeinde auch alle Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Betrieb und dem Erhalt der Kapelle. Gleiches gilt für den geplanten Kreuzweg.

Die Haftungsverzichtserklärung regelt zudem die Verantwortlichkeit entlang des Zugangswegs. Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen unter der Regie der Kirchengemeinde sind mit dem Revierförster abzustimmen. Hinsichtlich des Baus der Kapelle ist daran gedacht, eventuell eine Förderung beim Naturpark Obere Donau zu stellen. Die Kapelle selbst und der Kreuzweg seien jedoch nicht förderfähig, hieß es, da es sich um Neubauten handele.

Förderfähig wäre hingegen der Bau eines Wegs zur Kapelle mit verbesserter Ausbauqualität gegenüber dem bestehenden Wiesenweg, der aber maximal zwei Meter breit sein darf. Für den 350 Meter langen Weg geht man von Kosten in fünfstelliger Höhe aus. Auch weitere Stellplätze in wassergebundener Form könnten gefördert werden.