Schömberg-Schörzingen (lh). Vertagt hat der Ortschaftsrat das Thema Ausweisung von Baugebieten

Schömberg-Schörzingen (lh). Vertagt hat der Ortschaftsrat das Thema Ausweisung von Baugebieten nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs. Dieser soll den Gemeinden die Möglichkeit geben, ohne ein langwieriges Bebauungsplanverfahren schneller Wohngebiete auszuweisen ohne Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich. Doch die Zeit läuft: Der Aufstellungsbeschluss für solche Gebiete muss bis Ende 2019 gefasst werden. In Schörzingen würden sich nach Ansicht der Verwaltung die Gebiete "Gemmi" und "Langenbind" anbieten. Beide waren in früheren Flächennutzungsplänen als Baugebiete vorgesehen, wurden aber herausgenommen. Nach Meinung des Ortschaftsrats muss grundsätzlich diskutiert werden, wo 13b-Gebiete ausgewiesen werden sollen. Eine wichtige Rolle spiele die Ortsrandabrundungssatzung.