Schömberg - Die geplante Veranstaltung der Alternative für Deutschland (AfD) kommende Woche im Schömberger Kurhaus sorgt für Aufregung. Sie wurde in der Bürgerfragestunde der jüngsten Gemeinderatssitzung thematisiert.

"Sie macht uns große Sorgen und ich fordere den Gemeinderat auf, die Geschäftsbedingungen zu überarbeiten, um so etwas zu verhindern", sagte eine ortsansässige Gastronomin. Die geplante Veranstaltung sorge für Unmut in der Bevölkerung und bei den Gästen.

Kein Beschluss des Gemeinderats

"Beim Veranstalter handelt es sich um eine im Landtag demokratisch vertretene Partei, die deshalb unsere öffentlichen Einrichtungen nutzen kann. Mehr möchte ich dazu nicht sagen", sagte Bürgermeister Matthias Leyn zu den Regularien der kommunalen Nutzungsordnung. "Der Gemeinderat wurde davon in Kenntnis gesetzt, es gab keinen Beschluss", ergänzte Gemeinderat Joachim Zillinger. Seit fünf Jahren ist die Benutzerordnung für das Kurhaus in Kraft. "Es macht uns stutzig, dass bei der Veranstaltung erst geprüft wird, wer rein kommt. Mein Verständnis für Demokratie ist ein anderes, da kann ich überall hin", gab die Gastronomin zu bedenken. In der AfD-Ankündigung heißt es nämlich, dass Mitglieder und Förderer eingeladen sind sowie "Gäste zugelassen werden können" und es eine Einlasskontrolle geben wird.

TuK kann Gebäude räumen lassen

Die Benutzerordnung legt im dritten Paragrafen fest, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist, die Räume "zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungsfeindliches, verfassungswidriges, gesetzwidriges … oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird".

Der Veranstalter habe für die Einhaltung der Bestimmung zu sorgen. Neben den üblichen Vertragsbedingungen ist in der Benutzerordnung außerdem festgelegt, was passiert, wenn dieser nicht entsprochen wird. Die Nichteinhaltung kann bis zur Räumung durch die Touristik und Kur (TuK) führen. Noch vor einer Veranstaltung kann sie zudem ihre Überlassungszusage widerrufen, "wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Kenntnis die TuK der Überlassung der Einrichtung nicht zugestimmt hätte".

Kommentar: Nichts verloren

Von Ralf Klormann

Eine demokratisch gewählte Partei, die im Landtag sitzt, hält eine öffentliche Veranstaltung im Schömberger Kurhaus ab. Klingt unproblematisch? Ist es im Prinzip – selbstverständlich auch, wenn es sich um die umstrittene AfD handelt. Schließlich wird niemand gezwungen, die Veranstaltung zu besuchen. Problematisch allerdings, wenn genau das offenbar nicht jedem erlaubt wird. Wenn neben "Mitgliedern und Förderern" Gäste lediglich zugelassen werden "können". Wenn der Eindruck entsteht, dass die AfD kritische Stimmen und offenen Austausch aussperren möchte. Ob sich die Partei damit einen Gefallen tut? Sicher nicht. Es macht vielmehr deutlich, dass die AfD lieber unter sich bleiben möchte. Ein klares Signal für die anstehende Bundestagswahl. Wer so weit am Wort "Volksvertreter" vorbeischießt, hat in Parlamenten nichts verloren.