Um den Standort des Gartenbaubetriebs im Bereich der Unteren Säge in Schömberg zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gartenbaubetrieb muss jedoch aktiv werden

Schömberg (bv). Einen Bebauungsplan für den Bereich Untere Säge sei bei den Fachbehörden nicht durchzusetzen, informierte Bürgermeister Karl-Josef Sprenger am Mittwoch in der Sitzung des Gemeinderats.

Die Stadt hatte einen solchen Plan, der das gesamte Areal von der Ölmühle und dem Bereich auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis zum dortigen Landschafts- und Gartenbaubetrieb umfassen sollte, ins Auge gefasst. Grund: Für den Landschafts- und Gartenbaubetrieb ist ein Plan nötig, weil dieser auf diesem Gelände so nicht zulässig sei. "Früher war dort ein Sägebetrieb genehmigt", sagte Sprenger und fügte an, "das muss man nicht verstehen".

Daher wird dem Inhaber nun vorgeschlagen, für sein Betriebsgelände einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Planung und auch die Kosten dafür müsse der Antragsteller selbst bezahlen, sagte die Leiterin des Bauverwaltungsamts, Sabine Neumann. Die Stadt werde das Verfahren aber begleiten. Sprenger: "Das ist der einzige Weg, um für den Betrieb schnell eine Rechtssicherheit zu schaffen."

Zwei weitere Anlieger hatten sich für eine Beteiligung an einem Bebauungsplanverfahren ausgesprochen. Auch ihnen, so Sprenger, bleibe es frei, einen vorhabenbezogenen Plan in die Wege zu leiten, der aber nur wenig Aussicht auf Erfolg habe.

So befinde sich eines der Grundstücke in einem regionalen Grünzug, für das andere sehe die Fachbehörde keine Erfordernis für einen Bebauungsplan.