Karl-Josef Sprenger. Foto: Maier

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger nimmt Stellung zum Strafbefehl: Vorwurf ist unzutreffend.

Schömberg - Der Schömberger Bürgermeister hat nun eine persönliche Stellungnahme zum Strafbefehl in Sachen musischer Mehrzweckraum abgegeben, gegen den er Einspruch einlegt hat.

Erst vor wenigen Tagen beantwortete er in der Sitzung des Gemeinderats zehn Fragen von Stadtrat Joachim Netzer zu diesem Thema, nachdem er sich bislang zum Verfahren nicht geäußert und stets auf seinen Anwalt verwiesen hatte.

Sprenger schreibt an die Bürger: "Der Vorwurf ist unzutreffend. Ich hatte und habe stets nur das Wohl der Stadt Schömberg vor Augen und halte mich selbstverständlich an Recht und Ordnung."

Weil er, Sprenger, von vielen Bürgern auf den Strafbefehl angesprochen werde, wolle er damit dem Informationsbedürfnis der Bürger gerecht werden, begründet er seine Ausführungen. So hät ten 2007 Gespräche zwischen den Schulleitungen und der Stadtkapelle stattgefunden mit dem Ziel, eine Ganztagsbetreuung aufzubauen und die Situation der Stadtkapelle hinsichtlich des Proberaums zu verbessern. Die sei der Ausgangspunkt für die Schaffung einer Mensa und eines Raums für musische Betreuung gewesen. "Eine Konsenslösung war vereinbart und Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat."

Dann sei in einer anonymen Anzeige im Juli 2011 der Vorwurf erhoben worden, er habe als Bürgermeister Schulbaufördermittel missbraucht, um für die Stadtkapelle einen Proberaum zu schaffen.

Sprenger: "Wichtig ist mir nun, dass dieser Ursprungsvorwurf der Staatsanwaltschaft, dass ich als Bürgermeister von Beginn an nur einen Proberaum für die Stadtkapelle einrichten wollte, nicht aufrecht erhalten werden konnte." Der Vorwurf im Strafbefehl lautet nun, dass Zuschüsse in Höhe von 61 700 Euro zu spät zurückgezahlt und dadurch dem Land ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden sei.

Die Stadt aber habe sofort nach dem Bürgerentscheid vom 4. März 2012 das Regierungspräsidium Tübingen (RP) über dessen Ergebnis unterrichtet. Daraufhin habe das RP am 15. März mitgeteilt: "Durch den Bürgerentscheid stehen nun dauerhaft nicht mehr alle Flächen, wie sie im Antrag vom 28. September 2007 dargestellt wurden und Grundlage der Zuschussberechnung waren, den Schulen zur Verfügung."

Dies bewertet Sprenger so: "Der Zuschussgeber nennt also selbst als ausschlaggebenden Grund für die verfügte Zuschusskürzung den Bürgerentscheid." Danach sei am 16. August 2012 ein Rückforderungsbescheid für einen Teilbetrag von rund 61 700 Euro eingegangen. Die Zahlung sei am 28. August 2012, also zwölf Tage nach dem Bescheid des RPs erfolgt.

Sprenger weiter: "Bis zum Bürgerentscheid war die endgültige Nutzungsregelung immer noch offen, eine Rückzahlung von Beträgen war nicht möglich, da eine endgültige Entscheidung zur Raumnutzung nicht vorhanden war." Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf, nach dem Einbau einer kleinen Teeküche und dem Verzicht auf Toiletten seien die geänderten Pläne nicht eingereicht worden, sei zwar zutreffen. Der Verzicht auf die Einreichung der Pläne sei aber nicht in der Absicht erfolgt, die Zuschüsse widerrechtlich abzusichern. Sondern deshalb, weil man diese Planänderung nicht als wesentliche Änderung angesehen habe, die einer gemeinsamen Nutzung des Raums durch Schule und Stadtkapelle entgegen gestanden wäre.

Die Planändeung bezüglich der Toiletten sei aus Gründen der Kosteneinsparung erfolgt, nachdem diese plötzlich um mehr als 200 000 Euro über dem Haushaltsansatz gelegen seien. Dass die Teeküche bei der Zuwendung in Abzug gekommen sei, sei zwischen Gemeinderat, Stadtverwaltung und Regierungspräsidium ohnehin stets unstrittig gewesen und durch den Gemeinderatsbeschluss bestätigt worden.

Sprengers Fazit: "Nach alledem werden Sie (die Bürger, Anm. d. Red.) sicherlich nachvollziehen, dass ich mich gegen den Strafbefehl zur Wehr setze. Der Vorwurf ist unzutreffend."