Schömberg "Für Strafbefehl gar kein Verständnis"
Bernd Visel, 18.12.2012 05:05 Uhr
Der Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger hat nach dem Strafbefehl den Blick fest auf Justitia gerichtet, die – unabhängig vom Ansehen der Person – das Für und Wider gerecht abwiegen soll. Foto: Maier
Schömberg/Freiburg - Ein Hammer: Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. So lautet das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß gegen den Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger.
Würde dieses verhängt, wäre er vorbestraft.Für Sprenger kommt dieser Strafbefehl aufgrund einer anonymen Anzeige zur absoluten Unzeit: Schließlich steht in Schömberg im Frühjahr die Bürgermeisterwahl an, bei der Sprenger wiedergewählt werden will. Nach Angaben von Hauptamtsleiter Franz Stutz muss diese zwischen dem 3. März und 28. April stattfinden. Und egal, ob eine öffentliche Gerichtsverhandlung vor oder nach dem Urnengang stattfinden würde, Sprenger müsste sich im Wahlkampf damit offensiv auseinandersetzen.
"Die Vorwürfe treffen nicht zu"
Er und sein Freiburger Rechtsanwalt Gerson Trüg sind sich jedoch absolut sicher: "Die Vorwürfe treffen nicht zu." Sie haben fristwahrend Einspruch eingelegt und streben einen Freispruch in der Sache an. Und Trüg spricht Klartext: "Selbst wenn ich unterstelle, dass der Sachverhalt zutrifft, habe ich für dieses hohe Strafmaß absolut kein Verständnis." Die beantragte Strafe kann Trüg, seit 2006 Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, nicht nachvollziehen: "Das ist viel zu hoch gegriffen."
Bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht Balingen sieht man das natürlich anders. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hechingen, Nicole Luther, sagt: "Das Strafmaß liegt absolut im Rahmen. Sonst hätten wir es nicht beantragt, und das Amtsgericht den Strafbefehl so nicht erlassen." Sie bezieht sich auf Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs und geht bei Sprenger als Amtsträger von "einem besonders schweren Fall" aus.
In Paragraf 263 heißt es: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (...) seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht."
Wie berichtet, wird Sprenger im Zusammenhang mit dem Bau des musischen Betreuungsraums im Schömberger Schulzentrum und damit erhaltenen Schulbaufördermitteln in Höhe von insgesamt 351 000 Euro "Betrug durch Unterlassen" zur Last gelegt. Wie Luther gegenüber unserer Zeitung darlegte, habe Sprenger dem Regierungspräsidium Tübingen als Zuschussbehörde zu spät mitgeteilt, dass die Planungen für den besagten Raum geändert worden seien. Denn beantragt gewesen sei ein musischer Betreuungsraum für die schulische Nutzung, für dessen Bau auch Fördermittel geflossen seien.
Dann aber habe man umgeplant, um für die Stadtkapelle einen Proberaum mit Archivraum, Theke und Teeküche einzurichten. Und genau dieses hätte Bürgermeister Sprenger dem RP sofort mitteilen müssen, weil es dafür keine Zuschüsse gebe. Da er dieses jedoch unterlassen habe, seien Fördermittel in Höhe von 61 700 Euro zu spät zurückgezahlt worden. Der Vorwurf lautet daher: Betrug durch Unterlassen.
Rechtsanwalt Trüg und Bürgermeister Sprenger sind gleichwohl der festen Überzeugung, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Die Staatsanwaltschaft, so Trüg, habe zunächst wegen Betrugs durch aktives Tun ermittelt, diesen Vorwurf dann aber nicht aufrecht erhalten können. Aber auch von Betrug durch Unterlassen könne keine Rede sein. Denn allen Beteiligten – sowohl der Stadtverwaltung als auch den Stadträten und den Vertretern der Behörden, sei klar gewesen, dass der Raum nach dem Bau vom Regierungspräsidium abgenommen werden müsse. "Das neue Nutzungskonzept hätte man also gar nicht verheimlichen können", betont Trüg.
Der Anwalt geht davon aus, dass es im kommenden Jahr zu einem öffentlichem Gerichtstermin in der Sache kommen wird. Denkbar sei aber auch, dass man zuvor mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nochmals verhandle. "Für Herrn Sprenger und mich war es aber keine einzige Überlegung wert, den Strafbefehl zu akzeptieren – auch nicht im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl", sagt Trüg und bekräftigt: "Wir sind der festen Überzeugung, dass der Vorwurf nicht zutrifft."
Das Kommunalamt im Balinger Landratsamt ist mit dem Fall Sprenger noch nicht befasst, teilte Pressesprecherin Sabine Geiser auf Nachfrage mit. Dienstrechtlich habe der Strafbefehl bisher keine Konsequenzen, da er aufgrund des Einspruchs noch nicht rechtskräftig sei. Sollte es je ein Urteil gegen Sprenger geben, müsse man aber aktiv werden.



Kein Verständnis
Die Befürworter von Herrn Sprenger haben offensichtlich kein Rechtsverständnis, denn sie heben nur auf 'gut gemeint' und 'sinnvolle Nutzung' ab, nicht aber auf die Tatsache. Selbstverständlich ist es sinnvoll, einen Raum möglichst umfassend zu nutzen, Heizkosten einzusparen etc. Dafür hätten die Musiker 'nur' ihre Instrumente wieder einzupacken brauchen und es hätte Rechtsfrieden und vor allem Rechtssicherheit geherrscht. Dies ist das Mass aller Dinge, nicht, ob 'jemand einen Apfel stiehlt, um einen armen Menschen damit zu beglücken'. Ob das Strafmass angemessen ist, will ich nicht beurteilen, mir erscheint es auch an der obersten Grenze, entspricht halt dem, was angesetzt wird, wenn das 'Gemeinwohl' geschädigt wird. Welche 'politischen Schachzüge' dahinter stecken könnten, vermag ich nicht zu beurteilen, weil ich die politische Ausrichtung und damit die mgl. Feinde von Herrn Sprenger nicht ausmachen kann. Dass nicht alles 'sauber' läuft, ist eine andere Geschichte, da gibt sich wohl keine Gemeinde hier etwas, unliebsame Leute werden überall gleichermassen angegangen.
Robin Hood?????
Lieber Bürger vom Städtle, verfolgen sie auch die Finanzlage in ihrem Städtle? Wie es vor Jahren ausgesehen hat und es heute aussieht. Die Schulden werden abgebaut und dennoch investiert, ist das nichts? Keine Leistung? Man kann nur in so viele Fettnäpfchen treten, die vor einem aufgestellt werden. Schon mal darüber nachgedacht? Manchen wird aus Sympathie der Weg geebnet und geglättet, den anderen werden Felsbrocken in den Weg geworfen und nicht jeder bekommt auf Anhieb aus den Steinen die einem in den Weg gelegt wurde, sondern etwas schönes gebaut, sondern stolpert auch mal. Aus einem Stein wurde eine Vereinsunterkunft erschaffen, der Dank und die Unterstützung ist jetzt eingetroffen.Ich wünsche ihnen, dem Bürgermeister, seinen Befürwortern und Gegenern ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2013. Eins noch, wenn jemand gefallen ist, sollte man ihm aufhelfen und nicht auf ihm rumtrampeln.
Wer ohne Fehl und Tadel ist werfe den ersten Stein
Wer ohne Fehl und Tadel ist werfe den ersten Stein Gerade in der Weihnachtszeit sollten wir prüfen wie wir miteinander umgehen. Das Ergebnis der anonymen Anzeige gegen den Bürgermeister ist ein Strafbefehl von 8 Monaten zur Bewährung.Herr Bürgermeister Sprenger hat der Stadtkapelle erlaubt, was in vielen Gemeinden seit Jahren üblich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Schulräume werden werden tagsüber von der Schule und abends von den Vereinen der Stadt genutzt. Die Stadt trägt ja auch die Kosten der Heizung, Reinigung und Unterhaltung des Gebäudes. Diese Lösung ist für den Steuerzahler weit aus günstiger, als für die Stadtkapelle eigene Räume zu bauen und zu unterhalten, die nur wenige Stunden in der Woche genutzt werden. Vom Regierungspräsidium wurde der anteilige Zuschuss für die in sinnvoller Weise 'doppelt' genutzten Räume zurückgefordert. Die Stadt hat die Rückforderung längst bezahlt. Die Behörde war bereits seit längerm über diese anteilige Nutzung der Räume durch die Schule und die Vereine informiert. Von einem Betrug zu sprechen, also Vorsatz zu unterstellen, ist heftig und für den Betroffenen im Ergebnis sehr hart. Der Bund der Steuerzahler prangert jedes Jahr eine Vielzahl von Fällen der Verschwendung öffentlicher Gelder in Millionenhöhe an. Was geschieht mit den dafür Verantwortlichen? Ein Bürgermeister, der mit Steuergeld wirtschaftlich umgeht, indem er öffentliche Räume tagsüber durch die Schule, sowie in den Abendstunden durch Vereine nutzen lässt erhält 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ist das gerecht? Albin Ragg Deilingen