Dieser Anblick des Baugebiets "Neue Mitte – Einzelhandel" wird für die Anwohner der Hugo-Römpler-Straße in Schömberg vermutlich bald der Vergangenheit angehören. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Geänderter Durchführungsvertrag für Baugebiet "Neue Mitte" / Gemeinderat stimmt Kompromissen zu

Von Andrea Fisel

Schömberg. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für den geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neue Mitte – Einzelhandel" aus. Im Gegenzug verspricht der Investor, schnellstmöglich mit dem Bau zu beginnen.

Was auf den ersten Blick zweifellos als Erfolg zu verzeichnen ist, geht bei genauerer Betrachtung mit Einbußen und Zugeständnisse einher. Bürgermeister Matthias Leyn gestand bei seiner Darstellung des Sachverhalts in der Gemeinderatssitzung: "Der geänderte Durchführungsvertrag besteht natürlich aus vielen Kompromissen. Da bleibt so manches auf der Strecke." Er hoffe, dass mit diesen Kompromissen beide Seiten, die Gemeinde Schömberg und der Investor, die Firmengruppe Krause Bauträger aus Bayreuth, leben könnten.

Zur Erinnerung: Im Zuge der Entwicklung des BFW-Areals Zentrum II wurde vom Gemeinderat festgelegt, für den Bereich entlang der Hugo-Römpler-Straße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauleitverfahren wurde durchgeführt. Parallel dazu musste für das Projekt ein Durchführungsvertrag zwischen den Partnern abgeschlossen werden. Doch trotz Vorvertrag, vom Gemeinderat bereits im Juni 2013 gebilligt, und einer nochmaligen Anpassung ein Jahr später, konnte in der Vergangenheit der Vollzug dieses Durchführungsvertrags nicht bewerkstelligt werden.

Nun lagen den Gemeinderäten die aktuellen Pläne, erstellt von PWS Architekten aus Pforzheim, samt einem Entwurf des geänderten Durchführungsvertrags vor. Leyn war im August nach Bayreuth gereist und hatte in Gesprächen mit Vertretern der Firmengruppe Krause einen Konsens gefunden. Mit der Zustimmung des Gemeinderats können jetzt Änderungen bei dem im Juli 2013 notariell beurkundeten "Vorvertrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan" vorgenommen und einem wichtigen Entwicklungsschritt des heiß diskutierten Projekts Vorschub geleistet werden.

"Aus städtebaulicher Sicht ist ein Werbepylon zu errichten", informierte Leyn das Gremium über die wichtigsten Vertragsänderungen. Die Höhenlage des Gebäudes, wie ursprünglich im Vertrag von 2013 festgelegt, bleibe bestehen. Zudem hätte der Vertragspartner entgegen seinen Äußerungen im Dezember 2014 dem Wunsch der Gemeinde entsprochen, die Voraussetzungen für eine Bebauung auf dem Dach des Einzelhandelsgebäudes zu schaffen. Und der Restbetrag des Zuschusses für diesbezügliche Sanierungsmittel werde gesplittet ausbezahlt.

Ebenso einhellig billigte das Ratsgremium den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Bau einer verkehrlichen Lösung in Eigenregie durchzuführen. Über diese bisher höchst prekäre Angelegenheit, dem im Bebauungsplan zur Erschließung des Vorhabens festgesetzten Kreisverkehr, hält der geänderte Durchführungsvertrag jetzt fest: "Die Vorhabenträgerin beteiligt sich an den Kosten des Kreisverkehrs mit einem einmaligen Pauschalbetrag von 525 000 Euro. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde." Erfreulich sei die Vereinbarung, dass mit dem Bau des Supermarktes begonnen werden dürfe, auch wenn der Kreisel noch nicht gebaut sei, ließ Leyn wissen.

Einen weiteren Wermutstropfen bedeutete hingegen der Wegfall des anfänglich geplanten Aufzugs. Bereits in der Bürgerfragestunde hatte Horst Vahsen, Vorsitzender des VdK-Sozialverbands, diese Entscheidung bedauert. Auch Ulrike Mayrhofer (CDU) beteuerte: "Ich würde lieber auf den Werbepylon verzichten als auf den Aufzug." UWV-Fraktionsvorsitzender Gerold Kraft meinte schließlich: "Wir sollten jetzt dem Vorschlag zustimmen, auch wenn er nicht zu unserer vollsten Zufriedenheit ausfällt. Denn die Bevölkerung, die freilich all diese Hintergründe nicht kennt, hat inzwischen kein Verständnis mehr dafür, dass in dieser Sache nichts vorwärts geht!"