Auf der Wiese zwischen Boxer Motor und Netto (rechts) soll der dm-Markt in Dotternhausen gebaut werden. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

dm-Markt: Wird Planungsgebot beschlossen, will Bürgermeisterin Monique Adrian dagegen vorgehen

Dotternhausen gegen den Regionalverband: Die Verbandsversammlung soll ein Planungsgebot gegenüber der Gemeinde hinsichtlich des geplanten dm-Marks erlassen. Sollte so entschieden werden, will Bürgermeisterin Monique Adrian dagegen vorgehen.

Von Bernd Visel

Dotternhausen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb tagt am Dienstag in Rottenburg. Unter anderem geht es um das Planungsgebot gegenüber Dotternhausen.

Der Beschlussvorschlag lautet:

1. Die Gemeinde wird nach Paragraf 21 Landesplanungsgesetz verpflichtet, den Bebauungsplan Großer Acker an die Ziele der Raumordnung anzupassen und so zu ändern, dass die Bildung und Weiterentwicklung einer Einzelhandelsagglomeration ausgeschlossen ist. Die Ziele der Raumplanung sind zu beachten.

2. Die Gemeinde wird verpflichtet, eine Veränderungssperre zu beschließen.

3. Die Gemeinde wird verpflichtet, die Zurückstellung des Baugesuchs zur Errichtung eines Drogeriemarkts sofort zu beantragen, bis eine Veränderungssperre in Kraft getreten ist.

4. Die sofortige Vollziehung der oben genannten Gebote wird angeordnet.

5. Die Verwaltung des Regionalverbands wird ermächtigt, in diesem und anderen Verfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollte die Verbandsversammlung so beschließen, wird ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen mit dem die Gemeinde verpflichtet wird, den Bebauungsplan zu ändern und Einzelhandelsnutzungen auszuschließen. Adrian: "Ich werde dem Dotternhausener Gemeinderat in diesem Fall empfehlen, dagegen Widerspruch einzulegen." Dann hätten die Verwaltungsrichter das Wort.

Bürgermeisterin Adrian glaubt, dass die Gemeinde in dem Verfahren gute Aussichten hat. "Wenn wir das nicht glauben würden, würden wir uns auch nicht wehren." Ein Planungsgebot sei problematisch, weil es die Planungshoheit der Gemeinde tangiere. Auch Dotternhausen werde einen Anwalt mit der Vertretung der Gemeindeinteressen beauftragen.

Der Regionalverband beruft sich darauf, dass Dotternhausen kein zentraler Ort sei, mit den bestehenden Lidl- und Netto-Märkten mit jeweils knapp unter 800 Quadratmetern Verkauffläche sowie mit dem geplanten dm-Markt (630 Quadratmeter) aber eine Einzelhandelsagglomeration vorliege, die dort nicht zulässig sei und negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lasse.

Der größte Teil des dort erzielten Umsatzes komme von außerhalb, und auch bei "getrennten Parkplätzen werden die Märkte vom autoorientierten Kunden als ein Standort wahrgenommen", heißt es beim Verband. Das Vorhaben verstoße gegen das Integrations- und Kongruenzgebot und gegen das Beeinträchtigungsverbot.

Adrian kontert: Bei den Einzelhandelsprojekten im Gebiet "Großer Acker" handele es sich um keine Agglomeration, weil kein funktionaler Zusammenhang bestehe und sie daher nicht wie ein einheitliches Großprojekt zu beurteilen seien. Daher bestehe keine Grundlage für ein Planungsgebot. So wäre das Baugesuch auch dann zulässig, wenn der Bebauungsplan geändert würde.

Die SPD-Fraktion der Verbandsversammlung hat beantragt, das Planungsgebot zu erlassen: "Sollte kein klares Signal gesetzt werden, sind weitere Fälle zu befürchten und nicht zu verhindern, was die Ziele des Regionalplans nachhaltig beeinträchtigen würde." Dieser Antrag wird von den Grünen und der CDU unterstützt.