Nicht nur die Faust geballt hat ein 21-Jähriger aus Schömberg bei einer Fasnetsveranstaltung, sondern ist auf seinen Kontrahenten gleich mit einer Wodkaflasche losgegangen. (Symbolfoto) Foto: Dick

Junger Schömberger wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Balingen/Schömberg - Ein 21-jähriger Mann aus Schömberg ist gestern vor dem Balinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Er hatte bei einer Fasnetsveranstaltung am 1. Februar in Epfendorf einen Mann mehrmals mit einer Wodkaflasche ins Gesicht geschlagen und diesen schwer verletzt. Zudem muss er dem Geschädigten 800 Euro Schmerzensgeld sowie weitere 800 Euro an die Straffälligenhilfe in Hechingen zahlen.

Was war geschehen? Der Angeklagte und ein Kumpel hatten auf der Veranstaltung drei Männer angesprochen und sie mit Fragen zur Fasnet und zu ihrer »komischen Kleidung« so lange genervt, bis es zu Rangeleien kam.

So packte der Geschädigte, ein 39-Jähriger aus Vöhringen, den Schömberger an seinem Schal und forderte diesen auf, ihn in Ruhe zu lassen. Daraufhin schlug ihn der Angeklagte mit einer Wodkaflasche mehrmals ins Gesicht. »Mindestens zweimal haben Sie getroffen«, sagte die Richterin. »Alle Beteiligten haben Glück gehabt. Das hätte viel schlimmer ausgehen können.« Der Geschädigte erlitt Platzwunden und Prellungen im ganzen Gesicht und war zwei Wochen lang krankgeschrieben.

Neben dem Geschädigten sagten fünf weitere Zeugen aus. So der Kumpel des Angeklagten und vier Bekannte des Geschädigten. Der Schömberger sagte aus, dass der Geschädigte ihn an der Kehle gepackt habe. Daraufhin habe er im Reflex zugeschlagen. Diese Aussagen wollte die Richterin nicht gelten lassen: »Das hat mit einem Reflex im medizinischen Sinne nichts zu tun.« Später entschuldigte sich der 21-Jährige vor Gericht bei seinem Kontrahenten: »Es tut mir leid. Ich wollte Sie nicht verletzen.«

Die Staatsanwältin plädierte dafür, den Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung mit Geldauflagen. Der Anwalt des Geschädigten betonte, dass sein Mandant nicht einschlägig vorbestraft sei. Er bat um ein »mildes Urteil«.

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, das Ganze werde dem Angeklagten eine Lehre sein, und: »Bei der nächsten Fasnetsveranstaltung lassen Sie die Finger von einer Wodkaflasche.«