Pflegedienstleiterin Claudia Hettich von der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell beim Fuhrpark der Sozialstation. Foto: Fritsche Foto: Schwarzwälder-Bote

Sozialpolitik: Das Pflegestärkungsgesetz II erleichtert es Senioren, in den eigenen vier Wänden zu bleiben

Die seit Januar geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Pflege haben großen Einfluss auf die Arbeit der Sozialstation der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell.

Schiltach/Schenkenzell. Durch das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG) haben sich seit Januar 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und auch Pflegekräfte ergeben. "Die Begutachtung durch den medizinischen Dienst, ob ein Pflegegrad vorliegt, hat sich komplett verändert", berichtet Pflegedienstleiterin Claudia Hettich von der Sozialstation der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell. Der Schwerpunkt liege jetzt auf der Bestimmung der Selbstständigkeit der Menschen mit Hilfe eines komplexen Fragenkatalogs zum sozialen und Alltagsleben, der in die Bewertung einfließe. Beim bisherigen System seien im Grunde nur die reinen Pflegemaßnahmen in Minuten erfasst worden. "Viele, die früher an der Hürde der Pflegeminuten scheiterten, haben jetzt eine Chance, dass sie sich Hilfe nach Hause holen können", stellt Hettich fest.

In der Folge haben sich die Zahlen für die sogenannten Beratungsbesuche zu Hause bei Pflegegeldempfängern in Schiltach und Schenkenzell seit Jahresanfang drastisch erhöht. Diese sind für Pflegebedürftige der Grade zwei und drei halbjährlich vorgeschrieben, ab Grad vier sogar vierteljährlich. So verzeichnet die Sozialstation der Sozialgemeinschaft für das erste Halbjahr 2017 eine Zunahme der Besuche um 25 Prozent. Bei Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 4 sogar um 100 Prozent. Ein positiver Nebeneffekt der Besuche ist der dadurch entstandene belastbare Kontakt zur Sozialstation, die bei Krisen tätig werden kann.

Das neue Pflegestärkungsgesetz II hatte die bisher geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Sie sollen die Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen besser auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abstimmen lassen.

Die Änderungen stärken die ambulante Pflege. Nicht nur das monatliche Pflegegeld wurde für alle Pflegegrade beträchtlich erhöht (bei Pflegegrad zwei zum Beispiel von 244 auf 316 Euro).

Lange Anfahrtswege

Eine Reihe weiterer Leistungen ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, zu Hause wohnen zu bleiben. So gibt es Zuschüsse (4000 Euro je Maßnahme) für "wohnumfeldverbesserende Maßnahmen" (zum Beispiel Handläufe, Treppenlift, Küchen- oder Duschenumbau). Neu ist auch, dass es einen "Entlastungsbetrag" in Höhe von 125 Euro im Monat für ein "niedrigschwelliges Betreuungsangebot" im Alltag gibt. "Darunter fällt alles, was nichts mit der Grundpflege zu tun hat", erläutert Hettich. Beispielsweise Einkaufen, Gartenarbeiten, Wohnungsgrundreinigung, Begleitung zum Arzt. Auch Tätigkeiten, die die Pflegekräfte bisher nicht abrechnen konnten (und manchmal vielleicht umsonst machten) wie Mülltonne rausbringen, Briefkasten leeren, Waschmaschine laufen lassen und Wäsche aufhängen fallen darunter. Nicht unwichtig für die Sozialstation, die unter ständigem Kostendruck steht. Nicht nur wegen der langen zeit- und damit kostenintensiven Anfahrtswege im Versorgungsgebiet. "Die Schere zwischen dem, was die Krankenkassen uns geben, und was wir an Tariflöhnen zahlen, geht immer weiter auseinander", kritisiert Hettich. Positiv sieht sie aber, dass zu den Leistungspakten ("Module") für die "körperbezogenen Pflegemaßnahmen" zwei neue hinzukamen: Das eine ermöglicht es, zum Beispiel soziale Kontakte pflegen zu helfen, Anträge auszufüllen oder Fahrdienste zu organisieren. Das andere Modul erlaubt Aktivitäten inner- und außerhalb des Haushalts: Zum Beispiel Tagesablauf strukturieren, Spaziergang machen, Kochen als Aktivierungsaktion oder ganz einfach mal ein Gespräch führen. "Die Änderungen haben Hand und Fuß, da waren Praktiker am Werk", urteilt Pflegedienstleiterin Hettich.