Frist für Anträge 2016 endet am 31. Oktober / Verwaltung: wertvoller Gesamteindruck

Schiltach. Mit dem wohl schrägsten Marktplatz im gesamten Schwarzwald, mit holprigem Kopfsteinpflaster, mit Gässle, Stäpfele, Brunnen, Jahrhunderte alten Fachwerkhäusern ist die Altstadt von Schiltach eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt. Damit das historische Bild erhalten bleibt, gibt es Zuschüsse.

Dieser Ort mit Gerbern, Flößern und Museen ist allemal ein Ausflug wert, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Besucher und Touristen lobten und schätzten die Atmosphäre, die ihnen hier geboten werde. Fotomotive in großer Zahl und an jeder Ecke ließen manche Herzen höher schlagen.

Die Stadt Schiltach stellt sich der wichtigen Aufgabe, dieses vorhandene und von vielen geschätzte Stadtbild in seiner Einheitlichkeit und Maßstäblichkeit zu erhalten und zu schützen. "Nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Altstadt müssen verhindert werden", so die Forderung. Die Gefahr bestehe, dass das wertvolle Stadtbild durch unbedachte Einzelmaßnahmen bei Erneuerungen, Um- und Ausbauten der Gebäude gestört und dadurch im Lauf der Jahre zerstört werde.

Der Beschluss des Gemeinderats, die historisch bedeutende Altstadt unter Denkmalschutz zu stellen, sei schon früh ein wesentlicher Schritt gewesen, das gesteckte Ziel zu erreichen. Weitere gestalterische Festsetzungen seien jedoch notwendig gewesen. Die Stadt Schiltach habe 1978 örtliche Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach erlassen und diese immer wieder aktualisiert.

Mit diesen Vorgaben solle das Stadtbild erhalten und geschützt werden. Es lasse sich allerdings nicht vermeiden, dass sich mit Erlass und Umsetzung dieser örtlichen Bauvorschriften für manche Eigentümer Einschränkungen und auch Mehraufwendungen ergeben würden. Dafür gewähre die Stadt auf der anderen Seite Zuschüsse. Dies betreffe Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie die Reparatur oder das Anbringen von Holzklappläden. Gegebenenfalls könnten für die Restkosten auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden. Der Zuschuss müsse vom Gebäudeeigentümer schriftlich unter Beifügung von mindestens zwei Kostenvoranschlägen beantragt werden. Die Maßnahmen müssten den Bestimmungen der örtlichen Bauvorschriften entsprechen und vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.

u Ansprechpartner ist Achim Hoffmann, Telefon 07836/5817. Er hilft in diesen Dingen weiter und ist hier auch Kontaktperson zur Denkmalschutzbehörde. Anträge für Maßnahmen, die im Jahre 2016 bezuschusst werden sollen, sind bis spätestens 31. Oktober bei der Stadtverwaltung Schiltach einzureichen. Auf den Zuschuss bestehe kein Rechtsanspruch. Er werde nach den finanziellen Möglichkeiten im Haushaltsplan bewilligt.