Formulare auch auf Schiltacher Homepage abrufbar / Nachweise erforderlich

Schiltach (r). Die Stadt Schiltach fördert gemäß ihrer Förderrichtlinien die örtliche Landwirtschaft.

So können Vieh haltende Betriebe ab sofort wieder einen Antrag auf Weidebetreuung, Besamungskostenzuschuss und Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2012 stellen. Für die Antragstellung wird das Bestandsregister für Rinder, ein Nachweis über die bewirtschafteten Flächen, Kostenvoranschläge bei Investitionen sowie Bescheide über erhaltene "De-minimis-Beihilfen" (zum Beispiel Landratsamt Rottweil) benötigt.

Für den Besamungszuschuss sind die Geburten im Jahr 2011 maßgebend. Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schiltach im Lehengerichter Rathaus, Hauptstraße 5.

Wegen der "Di-minimis-Regelung" müssen Anträge für 2012 noch in diesem Jahr gestellt und ausbezahlt werden. Für Rückfragen stehen Susanne Kopf (LEV), Telefon 07836/58 63, oder Karl Haberer, Telefon 07836/58 25, zur Verfügung.

Die Antragsformulare werden nicht verschickt. Sie sind bei Karl Haberer im Lehengerichter Rathaus erhältlich.

Außerdem sind die Formulare im Internet auf der Homepage der Stadt Schiltach (Startseite, www.schiltach.de) abrufbar.