Für jedes Feuerwehrfahrzeug wurde berechnet, was dieses im Einsatz kostet. Dabei werden 80 Einsatzstunden im Jahr zu Grunde gelegt. Besonders günstig ist der Schlauchwagen (rechts) zu haben. Aufgrund seines Alters wird lediglich ein Stundensatz von 18,90 Euro verlangt. Im Gegensatz dazu kostet eine Stunde Rüstwagen 187 Euro. Foto: Wegner Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Neue Satzung / Rechnung vor allem bei Unfällen

Schiltach. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat eine Mustersatzung "zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr" erstellt. Nach dieser rechnet die Stadt Schiltach künftig ab – dies ist vor allem bei Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen der Fall, wie Hauptamtsleiter Michael Grumbach in der Sitzung des Gemeinderats ausführte. Der Satzungsentwurf sei eng mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt worden. Auch die Kalkulation der Personalkosten und der nicht in der Rechtsverordnung aufgeführten Fahrzeugkosten sei ebenfalls anhand der Gemeindetagsempfehlungen vorgenommen worden. Vorab sei auch das Landratsamt Rottweil und der Feuerwehrausschuss zum Satzungsentwurf angehört worden.

Unentgeltlich bleiben weiterhin Einsätze der Feuerwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen sowie dadurch drohende Gefahren sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen sofern nicht anderes bestimmt ist. Denn bezahlt werden muss ein Einsatz, wenn ein Verursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, wenn er durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursacht wurde, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht alarmiert wurde, eine Alarmmeldeanlage eines Unternehmens oder eines Fahrzeugs fälschlicherweise auslöst.

Zudem ist es kostenpflichtig wenn die Gefahr durch den Umgang mit Gefahr- oder wassergefährdenden Stoffen entstanden ist. Zu bezahlen sind auch Sonderlösch- oder -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen. Sollte eine "unbillige Härte" vorliegen oder der Einsatz im öffentlichen Interesse sein, soll kein Kostenersatz verlangt werden.

Für die Berechnung der Kosten werden Durchschnittssätze angesetzt. So werden pro Person und Stunde eines Feuerwehrangehörigen 18,25 Euro pro Stunde verrechnet, eine Brandsicherheitswache schlägt mit 16,25 Euro zu Buche.

Bei den Fahrzeugen fließen Anschaffungskosten und Abschreibung mit ein. So kostet der Einsatzleitwagen pro Stunde 34 Euro, der Mannschaftstransporter mit 20 Euro. Teuerstes Fahrzeug ist der Rüstwagen RW2 mit 187 Euro, gefolgt vom Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit 184 Euro. Vergleichsweise günstig ist der Schlauchwagen SW 1000 mit 18,90 Euro. Dies wunderte Gemeinderat Michael Götz dann doch etwas. Dies liege aber dran, so die Verwaltung, dass das Fahrzeug schon relativ alt sei und damals noch günstig gewesen sei. Werde ein neues fällig, würde dies ganz anders aussehen, ist sich Grumbach sicher. Dann werde es eine neue Anlage zur Satzung geben.

Gegenüber der Stadt Wolfach gibt es zudem eine Besonderheit: Hier werden nur tatsächlich angefallene Kosten eines Einsatzes und auch keine Fahrzeuge auf Wolfacher Gebiet berechnet, dies sei andersherum auch so und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den beiden Kommunen festgeschrieben. Es gebe immer wieder Überschneidungen aufgrund der Lage des jeweiligen Ereignisses, sagte Bürgermeister Thomas Haas.

Die neue Satzung befürwortete der Gemeinderat einstimmig.