Schutzhunde mit Ziegen in einer Koppel bei Nordrach. Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder-Bote

Züchter sehen eine Menge Probleme / Die Rudel rücken näher / Frage der Haftung nicht geklärt

Schiltach (czh). Ob sich Wolf und Weidetierhalter vertragen, war nur eine rhetorische Frage für Anette Wohlfahrt bei ihrem Vortrag in der Versammlung des LEV in Schiltach.

Die Geschäftsführerin des Landesschafzuchtverbands betonte immer wieder "das geht gar nicht", wenn im Wolf-Erwartungsland Baden-Württemberg tatsächlich ein solcher auftauchen sollte. Bisher gebe es keine Nachweise für Wolf oder Luchs im Ländle, aber der Kreis darum herum werde enger: In diesem Jahr wurde in Hessen ein Wolf erlegt und bei Zürich wurde einer überfahren.

Durch natürliche Zuwanderung gebe es seit dem Jahr 2000 erste Rudel von bis zu zwölf Tieren in Mecklenburg-Vorpommern, inzwischen kenne man 37 Einzeltiere oder Rudel im Osten Deutschlands.

Im bayerischen Mangfallgebiet sei 2009 der erste Wolf gesichtet worden und 2011 auch in den Vogesen. Man rechne damit, dass der Wolf auch in den Südwesten einwandern wird.

Im Gegensatz dazu müssten Luchse angesiedelt werden, was von einigen Organisationen gewünscht werde. Solche Großraubtiere im dicht besiedelten Baden-Württemberg "das geht gar nicht", stellte die Referentin wiederum klar. Im weiten Flachland im Norden und Osten könnten weitläufige Zaunanlagen mit Elektrolitzen aufgestellt werden und Weidetieren einen gewissen Schutz bieten. In den großen Gehegen könne man mit Schutzhunden jagende Wölfe vertreiben.

Auf den viel kleineren gekoppelten Weideflächen im Süden dagegen sei das nicht möglich, schon gar nicht in Hanglagen und unebenem Gelände. Hier sei das Zaunaufstellen viel aufwendiger und mit einer niedrig geführten Stromlitze könne man im Gras die notwendige hohe Spannung gar nicht erzielen. Schutzhunde und Hütehunde vertragen sich nicht und können nicht gemeinsam eingesetzt werden. Dennoch werde man den Einsatz von Schutzhunden ausprobieren. Neben diesen Problemen sei die Frage von Entschädigung bei einem Schaden durch Wölfe nicht geklärt. Zudem liege das Haftpflichtrisiko bei ausgebrochenen Tieren vollständig bei den Tierhaltern. Deshalb fordere der Verband einheitliche Verfahren in Deutschland für Entschädigungen und eine andere Regelung der Haftung, bevor der Wolf auftritt.