Gemeinderat passt Richtlinien an / Einige Gewerke bisher unter diesem Satz / Bewilligung im Rahmen der Haushaltsmittel von 25 000 Euro

Von Stephan Wegner

Schiltach. Für Baumaßnahmen im Altstadtbereich in Schiltach gelten künftig einheitliche Zuschusssätze von 25 Prozent. Dies beschloss der Schiltacher Gemeinderat. Ausgenommen davon sind Neubauten mit konstruktivem Fachwerk. Hier behält sich der Gemeinderat eine Einzelfallentscheidung vor.

Während bislang schon bei der Freilegung von Fachwerk und dessen Erhalt, bei neuen Holzklappläden und Auslegern 25 Prozent der Kosten als Zuschuss gewährt wurden, soll dies künftig auch für weitere Gewerke gelten, die bislang geringer bezuschusst worden waren. So sollen auch künftig neue Holzsprossenfenster (Aluminium und Kunststoff sind dort beispielsweise gar nicht erlaubt) mit 25 Prozent der Baukosten gefördert werden. Bislang wurde ein Sechstel gewährt. Ebenfalls ein Viertel wird für die Mehrkosten gewährt, die nicht engobierte Biberschwanzziegel gegenüber Tonziegeln teurer sind. Aufgestockt wird auch der Einbau von Garagentoren und Eingangstüren von bislang zehn auf ebenfalls 25 Prozent. Bei diesen, so machte Bürgermeister Thomas Haas in der Ratssitzung deutlich, handle es sich schließlich "um ein wichtiges Gestaltungselement" der Häuser. Mit der einheitlichen Regelung, so betonte er, solle auch die Wertschätzung der Schiltacher Altstadt deutlich gemacht werden.

Voraussetzung für Zuschüsse von sanierungswilligen Bürgern ist nach Worten von Haas allerdings, dass Haushaltsmittel dafür vorhanden sind. Bislang waren 25 000 Euro eingestellt, im Jahr 2013 davon 16 200 Euro abgerufen worden.

Die Altstadt von Schiltach ist nach Einschätzung der Verwaltung "eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt. Durch unbedachte Einzelmanahmen bei Erneuerungen und Aussbauten bestehe die Gefahr, dass das wertvolle Stadtbild im Lauf der Jahre zerstört werden könnten. Als Ergänzung seien in Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden örtliche Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich erlassen worden. Andererseits würden im Hinblick auf diese Vorgaben eben auch Zuschüsse gewährt.

Eine solare Brauchwassererwärmung auf den Dächern in der Innenstadt, wie von Michael Kohler angesprochen, werde in den von der Straße aus sichtbaren Bereichen von der Denkmalbehörde nicht genehmigt. Möglichkeiten gebe es nur dort, wo das Dach nicht einsehbar sei, sagte Thomas Haas.