Der Bären-Treff in Schiltach. Dieses Haus und andere Gebäude müssen gesondert gegen Hochwasser geschützt werden. Foto: Wegner Foto: Schwarzwälder-Bote

Beim Hochwasserschutz muss der Bewilligungsbescheid abgewartet werden / Dann ist erst die Vergabe möglich

Von Stephan Wegner

Schiltach. Trotz der Hochwassermaßnahmen, die künftig die Stadt Schiltach schützen sollen, gibt es weiterhin Gebäude, bei denen das Wasser bis direkt an das Gebäude heranreichen kann. Für sie ist ein spezieller Schutz nötig.

Nicht ganz einfach sei es mit dem Zuschussantrag der Stadt für die Sicherung dieser Gebäude, die an Türen und Fenstern mit einem jeweils eigenen Schott mehr Sicherheit erhalten sollen, machte Bürgermeister Thomas Haas in der Sitzung des Gemeinderats Schiltach deutlich.

Wegen Fristen für Förderung drängt die Zeit

Zu diesen Bereichen gehört beispielsweise der Bären-Treff in der Innenstadt an der Schiltach, die Schüttesägegarage, die Häuser Gerbergasse 12 und 14 sowie Gebäude in der Haupt- und der Auestraße, der Bereich Schwaigwiese nach Michael Götz und nicht zuletzt der Campingplatz an der Kinzig.

Jetzt müsse die Stadt dem Regierungspräsidium eine aktualisierten Kostenberechnung vorlegen, dürfe die Maßnahme aber noch nicht vergeben, dies sei ansonsten "zuschussschädlich". Von daher hatte der Gemeinderat auch nur die Ermächtigung zu beschließen, dass Bürgermeister Thomas Haas dann die Arbeiten über 150 000 Euro an den günstigsten Bieter, die Firma BTS aus Schiltach, vergeben kann, sobald der Zuschussbescheid da ist. Ein Warten bis zur nächsten Sitzung des Rats nach den Ferien wäre nicht möglich gewesen, da die Vergabe vorher erfolgen muss – sonst wäre der Zuschuss ebenfalls hin. Über eine Eilentscheidung hätte es Bürgermeister Haas allerdings regeln können, doch so wie jetzt sei es ihm doch lieber, machte er deutlich.

Zum Teil kann die Sicherung für die Gebäude erst dann erfolgen, wenn der Teil des Hochwasserschutzes, den das Land bauen wird, erledigt ist, so Stadtbaumeister Roland Grießhaber. An Fördersummen nannte er, diese werden abgestuft nach Gewässer bezahlt, 21 Prozent Förderung für den Bereich an der Schiltach und 36 Prozent für den Bereich an der Kinzig. Die Maßnahme sei mit dem Denkmalamt abgestimmt, die Führungen für die Schotten würden in ähnlicher Farbe ausgeführt wie der Sandstein, damit diese möglichst wenig auffielen. Dennoch seien sie schon als Fremdkörper wahrzunehmen, räumte Grießhaber ein. Nach der Fertigstellung der Maßnahme, so der Stadtbaumeister weiter, sei der jeweilige Hauseigentümer für die Pflege und Lagerung der Verschlusselemente zuständig, auch eine eventuelle Ersatzbeschaffung müsse vom Eigentümer vorgenommen werden. Dies werde in einem Vertrag mit dem jeweiligen Betroffenen auch geregelt. Wer diesen Hochwasserschutz nicht wolle, so Grießhaber auf Nachfrage, könne auch nicht verpflichtet werden. Doch klar war allen im Gremium, dass der Betroffene "ab dem zweiten Mal ein Problem mit der Versicherung hat". Darüber hinaus kann sich Grießhaber derzeit auch niemand vorstellen, der sich weigere, hier gegen ein eventuelles Hochwasser vorzusorgen.