Geht in Teilen Hinterlehengerifchts derzeit nicht: Trinkwasser aus dem Hahn. Auch aufs Duschen soll verzichtet werden. Foto: Schwarzwälder-Bote

Bakterienalarm: Viele Haushalte im Hinterlehengericht müssen abkochen

Von Johannes Fritsche

Schiltach-Hinterlehengericht. Warnung aus dem Rathaus an Hinterlehengericht: Die Haushalte sollen das Trinkwasser aus der Leitung abkochen.

Am Montag hat die Stadt Schiltach vorsorglich ein Abkochgebot für Teilbereiche von Hinterlehengericht ausgesprochen. Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers waren in einigen Straßen des Ortsteils Hinterlehengericht bakterielle Verunreinigungen festgestellt worden. Das Abkochgebot gilt für die Straßen Am Herdweg, Scheuernacker, Welschdorf, Alte Mühle, Am Hof, Konradshof und Eichberg.

Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, handle es sich dabei um sogenannte Enterokokken. Alle Haushalte der betroffenen Straßen seien bereits informiert worden. Drei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gingen von Haus zu Haus, klingelten bei den Anwohnern und verteilten Merkblätter mit Abkochhinweisen. Alle anderen Teilbereiche Schiltachs und Lehengerichts sind nach Angaben der Stadtverwaltung nicht betroffen

Woher die Verunreinigung stammt, ist noch unklar. "Die Ursache kann im Wasserzulauf, im Versorgungsnetz oder auch bei einer fehlerhaften Probeentnahme liegen", nennt Stadtbaumeister Roland Grießhaber drei Möglichkeiten. Die Stadt habe am Montag weitere Proben gezogen, das Gesundheitsamt Rottweil unabhängig davon ebenfalls. Alle Arbeitsschritte und Messungen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Grießhaber rechnet damit, dass bis Donnerstag dieser Woche Ergebnisse vorliegen. Zur Desinfektion des Versorgungsnetzes und des Trinkwasserbehälters wird das Leitungswasser bis auf weiteres gechlort. Ein leichter Chlorgeruch des Wassers sei nicht gesundheitsgefährdend. Die Abkochanordnung gilt solange, bis sie durch die Stadtverwaltung wieder aufgehoben wird. "Sobald es etwas Neues gibt, werden wir die Anwohner auf dem gleichen Weg wie am Montag informieren", versichert Grießhaber.

Nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser trinken. Zum Abkochen das Wasser drei bis fünf Minuten sprudelnd aufkochen und dann über zehn Minuten abkühlen lassen. Zum Kochen, Zähneputzen und für die Reinigung offener Wunden nur abgekochtes Wasser verwenden. Duschen, Baden und Wäsche waschen nach Möglichkeit vermeiden. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkung genutzt werden. Für Aquarien allerdings ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.