Ratssitzung: Stadt will 15 Prozent der Bruttoeinnahmen als Steuer

Schiltach (sw). Mit einer neuen Vergnügungssteuersatzung beschäftigte sich der Gemeinderat Schiltach in seiner Sitzung. Die bisherige Schiltacher Satzung sei mittlerweile in die Jahre gekommen, so Bürgermeister Thomas Has, die Rechtsprechung habe sich weiterentwickelt, die Besteuerung sei eine deutlich höhere, vor allem für Spielgeräte,

Kämmerer Herbert Seckinger berichtete, dass die jüngste Satzung aus dem Jahr 2001 stamme, damals sei sie aber nur von Mark auf Euro angepasst worden. Die damals verwandte Grundlage der Besteuerung nach pauschalen Sätzen sei nicht mehr zulässig. Durch die mittlerweile mögliche Datenerfassung der Spielgeräte sei eine genaue Steuer für den Aufwand möglich. Indirekt werde der Spieler mit der Steuer belastet, weil der Aufsteller das Geld abführen müsse, lediglich bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit sei die Pauschalsteuer nochmöglich.

Bei der neuen Satzung, sie entstammt der Mustersatzung des Gemeindetags, sollen vom Spieleinsatz 15 Prozent Steuer erhoben werden, dies sei vergleichbar mit den Sätzen in der Region.

Mit der neuen Satzung rechnet die Stadt Schiltach mit Mehreinnahmen, da man zwar noch nicht beziffern könne, "weil wir nicht wissen, wie viel Spieleinsatz anfällt", indes nannte Seckinger einen "fünfstelligen Betrag", der erzielt werden könne, seit Schiltach in Hinterlehengericht eine Spielhalle habe. Derzeit noch seien die Einnahmen insgesamt "sehr gering", Seckinger vor der Einrichtung der Spielhalle im vergangenen Jahr seien diese noch unter 1000 Euro gelegen.

Stadtrat Michael Buzzi betonte, er "finde es gut dass wir das machen und unseren politischen Unwillen Spielgeräten gegenüber ausdrücken, da es da und dort Probleme verursacht." Die neue Satzung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, wurde einstimmig beschlossen.