Der Gfrörer-Planänderungsentwurf mit möglichen Windkraftanlagen-Standorten war Thema im Gemeinderat Schiltach. Repro: Rombach Foto: Schwarzwälder-Bote

Drei Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan vorgestellt

Von Rolf Rombach Schiltach. Der "Gemeinsame Ausschuss" der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell hat im Oktober beschlossen, den Flächen- nutzungsplan zu ändern und ihn um mögliche Standorte für Windkraftanlagen zu ergänzen.Den Planungsauftrag erhielt das Ingenieurbüro Gfrörer aus Empfingen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Mittwoch erläuterte ein Vertreter des beauftragten Büros das Planungsergebnis.

Drei geeignete Konzentrationszonen zur Errichtung von insgesamt acht Windkraftanlagen stellte er vor und erläuterte dabei die vielfältigen Auswahl- und Festlegungskriterien. Die Hauptkonzentration liege im südwestlichen Bereich von Vorderlehengericht mit vier möglichen Anlagen. Dazu komme ein Bereich im Norden in Kaltbrunn mit drei Anlagen und ein weiterer Bereich im Osten in Schenkenzell mit nur einer Anlage.

Nach eingehender Diskussion, bei der auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Verantwortung bezüglich der Energiewende angesprochen wurden, stimmte der Gemeinderat dem Planentwurf einmütig zu und übermittelte dem "Gemeinsamen Ausschuss" die Empfehlung, den Entwurf ebenfalls zu billigen.

Wegen einer Änderung des Landschaftsplanungsgesetzes, so erläuterte die Verwaltung, seien die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gefordert, Standorte für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Nur so sei es möglich, planerischen Einfluss zu nehmen und eine unkontrollierte "Verspargelung der Landschaft" zu verhindern. Wenn keine solchen Standorte vorgegeben würden, könnten potenzielle Betreiber beliebige Bauanträge einreichen und auf eine Genehmigung hoffen. Nach aktuell gültiger Rechtslage stelle sich dieses Problem in Schiltach und Schenkenzell eigentlich noch nicht, weil im bestehenden gemeinsamen Flächennutzungsplan noch ein zehn Kilometer breiter Schutzradius um das Geowissenschaftliche Gemeinschaftsobservatorium (BFO) im Heubachtal ausgewiesen sei, innerhalb dessen Grenzen keine Windkraftanlagen zulässig seien. Jedoch komme der Windenergie im Zuge der Energiewende eine völlig neue Bedeutung zu, die auch zu Diskussionen über den BFO-Schutzbereich geführt hätten. Die entsprechenden Gespräche auf Ministerialebene seien noch nicht abgeschlossen, obwohl die neuen Regeln des Landesplanungsgesetzes ab 1. Januar 2013 greifen würden.

Bei der Abwägung öffentlicher Belange könnte es sich durchaus ergeben, dass der Schutz des BFO mittlerweile weniger stark gewichtet werde als die Nutzung von Windenergie. Dies hätte zur Folge, dass der Schutzbereich reduziert oder gar ganz aufgehoben würde. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten dann Windkraftanlagen plötzlich auch auf den Gemarkungen Schiltach, Lehengericht, Schenkenzell und Kaltbrunn genehmigungsfähig werden, ohne dass die beiden Gemeinden planerischen Einfluss nehmen könnten. Daher sei es zum Oktober-Beschluss des "Gemeinsamen Ausschusses" gekommen.

In den Planentwurf von Gfrörer seien die Kriterien des Windenergieerlasses eingeflossen. Wichtigster Faktor sei die "Windhöffigkeit" der Standorte (mindestens 5,25 Meter pro Sekunde in 100 Metern über Grund). Außerdem seien anfallende Tabubereiche, Abstandsflächen und Verkehrserschließung im Entwurf berücksichtigt.

Auch städtebauliche Belange der Kommunen müssten bei der endgültigen Planänderung Berücksichtigung finden. Wenn der "Gemeinsame Ausschuss" in seiner Sitzung nächste Woche den Entwurf billige, könne ein planerischer Mindestinhalt vorgewiesen werden, der es erlaube, einen Bauantrag eines Windkraftbetreibers bis zu einem Jahr zurückzustellen, falls der Schutzradius um das BFO tatsächlich fallen oder reduziert würde.

Die von Gfrörer vorgelegte Planänderung sei nur ein Entwurf, der noch einem umfangreichen Änderungsverfahren unterworfen werden müsse. Das umfangreiche Verfahren auf den Weg zu bringen hat aber erst Sinn, wenn von den drei betroffenen Ministerien über den BFO-Schutzradius befunden sei.