Nach dem Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Gebiets "Oberdorf-West" kann nächstes Jahr gebaut werden. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Satzungsbeschluss gefasst / Erschließung soll bis Frühsommer 2017 erledigt sein

Schenkenzell (lh). Für die Erweiterung des Bebauungsplans "Oberdorf-West" hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss gefasst. Es kann nun die Erschließungsplanung erstellt und die Tiefbauarbeiten bis Ende des Jahres vergeben werden. Bauen ist dann im Frühsommer 2017 möglich.

Durch das Einstellen des Bebauungsplanverfahrens "Winterhalde" konzentriert sich die Gemeinde beim Wohnbaubedarf auf die Innenentwicklung. Der Anfang August vom Ratsgremium gebilligte Entwurf des Ingenieurbüros Gfrörer aus Empfingen für eine Erweiterung des Baugebiets "Oberdorf-West" wurde in der Zeit von Mitte August bis Mitte September zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Laut Planer Gebhard Gfrörer vom gleichnamigen Büro in Empfingen sind bei den eingegangenen Anregungen und Hinweise keine schwerwiegenden Bedenken darunter, die das sogenannte Vereinfachte Verfahren erschweren könnten. Der Einwand des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landratsamts Rottweil, Sackgassen und Stichstraßen mit Müllsammelfahrzeugen nur zu befahren bei ausreichender Wendemöglichkeit, werde zurückgewiesen.

Die Straßen Wiesenweg und Mühlenwiese sind derzeit Sackgassen ohne Wendehammer. Mit der Planung würden sie nur geringfügig verlängert, wodurch sich an der Situation nichts ändere. Hinsichtlich des Gewässerrandstreifens habe es zwischen dem Umweltschutzamt und dem Ingenieurbüro unterschiedliche Ansichten und mehrere Gespräche gegeben. Die Behörde habe schließlich seinen Vorschlag für eine Zwischenlösung akzeptiert, weil sonst für ein Grundstück zwei Kaufverträge hätten abgeschlossen werden müssen. Der Behörde sei die Existenz dieses Wassergrabens nicht bekannt gewesen. Er habe aber von Anfang an mit offenen Karten gespielt und sei mit dem erzielten Ergebnis zufrieden, erläuterte Gfrörer. Dem Einspruch eines Bürgers, der sich gegen die Festsetzung von Flachdächern wandte, werde stattgegeben.

Bei den Beratungen in der August-Sitzung sei die Aussage, im Bebauungsplanentwurf "Winterhalde" seien alle Dachformen zugelassen, falsch gewesen. Für das Plangebiet "Erweiterung Oberdorf-West" seien für die ebenen Flächen alle Dachformen – außer Flachdach und Tonnendach – mit mindestens einer Neigung von 15 Grad erlaubt. Zusätzlich seien Flachdächer am Hang nördlich der Rothaldestraße möglich, schilderte der Planer.

Die vom Ingenieurbüro im ersten Entwurf frei gegebenen Dachformen waren bei einzelnen Räten in der damaligen Sitzung auf Ablehnung gestoßen. Nun herrschte Konsens.

Die Erweiterung des bestehenden Wohngebiets "Oberdorf-West" umfasst eine Fläche von rund 6500 Quadratmetern, die zehn neue Bauplätze zentrumsnah entstehen lassen. Der vorhandene Wiesengraben dient als östliche Abgrenzung. Die Erschließung soll jedoch so erfolgen, dass eine spätere nochmalige Ausdehnung in östlicher Richtung problemlos möglich ist.

Die weitere Vorgehensweise sieht nun die Erstellung der Erschließungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung vor. In der letzten Sitzung des Jahres soll die Vergabe der Erschließungsarbeiten durch den Gemeinderat erfolgen. Mit den Tiefbauarbeiten könnte dann im zeitigen Frühjahr 2017 begonnen und erste Häuser im Mai 2017 gebaut werden.