Das Seminarhaus "Krone" in der Reinerzaustraße von Maria Willner und Bothi Watkinson wird in Seminarraum und weiteren Wohnraum umgebaut. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Eva-Maria Willner und Bothi Watkinson investieren / Rat gibt "grünes Licht"

Von Lothar Herzog

Schenkenzell. Die Betreiber des Seminarhauses "Krone" in der Ortsmitte von Schenkenzell, Eva-Maria Willner und Bothi Watkinson, investieren ins Gebäude.

Den eingereichten Bauantrag befürwortete der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig. Die Bauherren Willner und Watkinson beabsichtigen, das Wohnhaus in der Reinerzaustraße 20 mit zwei Wohneinheiten umzubauen.

Barrierefreier Zugang durch Rampe auf der Ostseite des Hauses

Der bisherige Laden im Erdgeschoss mit einer Fläche von 92,5 Quadratmeter soll zu einem Seminarraum umfunktioniert werden, weshalb hierfür eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Auf der Westseite des Gebäudes ist ein neuer, zweiflügliger Eingang geplant. Mittels einer Rampe auf der Ostseite ist es möglich, den neuen Seminarraum barrierefrei zu betreten.

Die bislang großflächige Ladenverglasung auf der Süd-Ost- und Westseite wird entfernt und durch Fensterelemente optisch neu gestaltet. Im Erdgeschoss entstehen zudem neue Toilettenräume für Damen und Herren. Außerdem sollen ein Sessionsraum mit 14 Quadratmeter und ein Meditationsraum mit 32,7 Quadratmeter eingerichtet werden.

Die im ersten Obergeschoss bestehende Wohneinheit wird zu einer größeren Wohnung und drei Zimmern mit jeweils eigenem Bad und Zugang übers Treppenhaus umgebaut. Die Zimmer auf der Ost- und Westseite haben dann zusätzlich einen Balkon. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss wird ebenfalls umgebaut. Hier entsteht weiterer Wohnraum, in dem der Dachstuhl des Anbaus zu einem Vollgeschoss angehoben wird. Das Dachgeschoss bleibt unverändert und wird als Speicher genutzt.

Wie Bürgermeister Thomas Schenk den Räten erläuterte, liegt das Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Heilig-Garten", weshalb für die erforderliche Sanierungsgenehmigung die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss.