Kommunales: Fremdenverkehrsabgabesatzung spaltet

Schenkenzell (lh). Die Gemeinde will die Fremdenverkehrsabgabesatzung neu erstellen. Sie ist im Gemeinderat nicht unumstritten, einzelne Räte denken über die Abschaffung nach. Erst einmal kommt sie auf den Prüfstand.

Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Schenk stammt die Fremdenverkehrsabgabesatzung aus dem Jahr 1988 und wurde lediglich 2001 durch die Einführung des Euro angepasst. Eine Neustrukturierung sei nun zwingend erforderlich, da über die Jahre der Nutzung gleicher Grunddaten sich ein gewisses Ungleichgewicht innerhalb der Betriebsstrukturen entwickelt habe. Werde der Personalaufwand für die komplizierte Berechnung berücksichtigt, verbleibe der Kommune unterm Strich einen Steuerertrag von rund 6000 Euro im Jahr und trage zur Finanzierung des Abmangels von circa 200 000 Euro im Kurbetrieb bei, unterstrich der Bürgermeister die Bedeutung dieser Einnahmequelle.

Abgabepflichtig seien alle Personen und Unternehmen, denen in Schenkenzell aus Kurbetrieb und Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile erwüchsen. Steuerungselemente bei der Neufassung habe die Gemeinde beim Vorteilssatz und Hebesatz. Die Festlegung der Sätze sei nicht Bestandteil der Satzung und nach Auffassung des Gemeindetags auch nicht vom Gemeinderat festzulegen. Dennoch wolle er Letzteren bei der Neustrukturierung einbinden und schlage die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit je zwei Personen aus dem Ratsgremium und der Verwaltung mit Daniela Duttlinger und Marita Mäntele vor, so Schenk.

Rat Kurt Armbruster zeigte sich davon wenig begeistert und plädierte stattdessen für die Abschaffung. Da werde bei kleinen Handwerksbetrieben etwas abgezwackt, um den Abmangel zu reduzieren. Elektro-, Schreiner- oder Zimmererbetriebe hätten keine nennenswerten Vorteile, weshalb es Kommunen gäbe, die diese Steuer abgeschafft hätten, wusste Armbruster. Während Ratskollegin Brigitte Sum vom Bürgermeister wissen wollte, wie es andere Gemeinden handhabten, räumte Werner Kaufmann ein: "Ich tue mir heute Abend schwer, dafür oder dagegen zu stimmen. Man sollte ein weiteres Mal darüber beraten. Im Grunde geht es um einen Betrag von nur 6000 Euro", sagte Kaufmann.

Bezahlen, konterte Schenk, wolle natürlich niemand gerne. Seiner Ansicht nach gebe es immer noch Unternehmen, vor allem Beherbergungsbetriebe, die vom Tourismus profitierten. Das Ganze müsste aber auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wenn man dann zu dem Entschluss gelange, der Aufwand lohne sich nicht, könne immer noch der Antrag zur Auflösung der Satzung gestellt werden. Wie andere Kommunen mit diesem Thema umgingen, dazu wolle er sich nicht äußern. Da mache jeder etwas anderes. Zurückkommend auf den Vorschlag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe erklärten sich die Räte Kurt Armbruster und Brigitte Sum bereit, in dieser ein neues Konzept auszuarbeiten. Dies befürwortete der Gemeinderat ebenso einstimmig wie die Neufassung der Satzung.

Die Abgabe der Fremdenverkehrsabgabesatzung bemisst sich nach den Mehreinnahmen, die dem Unternehmen aus dem Fremdenverkehr erwachsen. Umsatz und Reingewinnsatz des Unternehmens und der von der Kommune festgelegte Vorteilssatz bilden einen Messbetrag, der mit dem in der Satzung bestimmten Hebesatz multipliziert wird. Bei einem Umsatz von 100 000 Euro und einem Reingewinn von 5000 Euro müsste ein Betrieb in Schenkenzell 75 Euro Fremdenverkehrsabgabe bezahlen, eine Firma im Ortsteil Kaltbrunn 37,50 Euro.