Durch Änderung des bestehenden Bebauungsplans "Spannstatt-Hochberg" soll die Fläche des ehemaligen Sägewerks Sackmann bebaubar werden. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Schenkenzell ändert Bebauungsplan "Spannstatt-Hochberg" / Flächen auch für Gewerbeansiedlungen

Von Lothar Herzog

Schenkenzell. Der Bebauungsplan "Spannstatt-Hochberg" wird geändert. Einen Entwurf verabschiedete der Gemeinderat einstimmig. Dadurch können in Schenkenzell neue Wohngebäude entstehen, aber auch Gewerbebetriebe ansiedeln.

Vor gut einem Jahr beschloss das Ratsgremium die Überplanung des in Privatbesitz befindlichen 1,14 Hektar großen Gebiets des ehemaligen Sägewerks Sackmann. Anlass war, die Fläche für eine in den 70er Jahren angedachte innerörtliche Umgehungsstraße der Bundesstraße 294 neben oder teilweise auf der Bahntrasse zu entfernen. Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Schenk seien aktuell solche Überlegungen aufgrund des gesicherten Bahnbetriebs und der Verlagerung einer überlasteten Ortsdurchfahrt von einem Wohngebiet in ein anderes nicht mehr darstellbar. Desweiteren sei die Fläche baurechtlich schlecht erschlossen. Das Wiesengelände zwischen dem Anwesen Marschall und der Unterführung Wiedmannstraße wie auch zwischen Marschall und Anlieger Paul Harter sei kaum bebaubar. Im Bebauungsplan "Spannstatt-Hochberg" sei zwar ein Mischgebiet ausgewiesen. Allerdings nur wenige Festsetzungen, was auf dem Gelände realisiert werden dürfe, so Schenk.

Die Änderung von Bebauungsplänen verursache durch Vorgaben des Gesetzgebers mittlerweile einen immensen Aufwand. Das Büro Gfrörer, das eine Neuordnung der baurechtlichen Bedingungen erarbeitete, habe aus diesem Grund einen eigenen Baubiologen eingestellt. Dieser müsse alles Mögliche aufnehmen und erfassen. Zum Beispiel das Vorkommen von Fledermäusen und Feldlerche. Das Gebiet könne als allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet für nichtstörende Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Dadurch werde eine vorhandene Baulücke geschlossen und das Ortsbild zur Spannstattstraße hin abgerundet. Es wäre aus seiner Sicht eine gute Möglichkeit, das Gebiet so einer baulichen Nutzung zu überführen, erläuterte der Bürgermeister. Da es sich bei dem Änderungsverfahren um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und das gelände nicht größer als 20000 Quadratmeter ist, kann es nach dem "Beschleunigten Verfahren" abgewickelt werden. Das bedeutet, auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung und den Umweltbericht kann verzichtet werden, und es ist auch nur eine Offenlage erforderlich. Zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und zur Durchgrünung des Gebiets werden Pflanzgebote festgesetzt. Pro begonnene 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche ist ein Baum zu pflanzen. Dem Entwurf des Büros Gförer zufolge könnten in dem Gebiet sowohl einzelne Gewerbetriebe und bis zu sechs Wohnhäuser neu entstehen. Es ist aber auch nur der Bau von Wohngebäuden möglich. Nach der einstimmigen Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat sollen die Anwohner zur Vorstellung der Planung eingeladen sowie Träger öffentlicher Belange gehört werden.