Nachtrag zur Anfrage im Schenkenzeller Rat / Duldungsrecht erst nach 80 Jahren

Schenkenzell (lh). Die Berichterstattung über die Anfrage von Bürger Georg Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats Schenkenzell, weshalb ein Pfad hinterm Haus des Gastes, der zu den Wehren über die kleine und große Kinzig führt, nicht mehr passiert werden darf, ist durch Verständigungsfehler nicht richtig wieder gegeben worden.

Wie Bürgermeister Thomas Schenk erklärt, befänden sich die beiden Wehre nach wie vor im Besitz der Firma STW, und auch der Zugang sei weiterhin frei. Über diese beiden Wehre führe der Kinzigtaler Flößerweg. Die Gemeinde habe vor etwa vier Jahren die Verkehrssicherheit übernommen und ein Geländer installiert. Hinter dem Haus des Gastes gebe es den Inselweg, an dessen Ende ein Haus stehe.

Früher hätten Fußgänger die Gartentüre geöffnet und seien über ein Privatgrundstück zu den Wehren gelangt. Seit mehreren Jahren sei der Durchgang vom Hausgrundstück zu den Wehren versperrt, weil der Besitzer verhindern wolle, dass über sein Grundstück gelaufen werde. Aus der vorherigen Zeit könne kein Duldungsrecht entstehen. Hierfür sei eine Zeitspanne von rund 80 Jahren erforderlich, stellt der Bürgermeister klar.