Franz Kilgus plant zehn Doppelzimmer und Wellnessbereich / Rat gibt grünes Licht

Von Lothar Herzog

Schenkenzell. Das Restaurant und Hotel Waldblick in Schenkenzell erweitert seinen Betrieb um ein weiteres Gebäude, in dem zehn Fremdenzimmer und ein Wellnessbereich untergebracht werden sollen.

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag des Eigentümers Franz Kilgus vor, dem die Räte gerne zustimmten. Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Schenk sollen in dem Anbau mit den Grundrissmaßen 22 mal 8,70 Meter zehn Doppelzimmer mit Bädern eingerichtet werden, die allesamt über den bestehenden Aufzug des Hotelanbaus barrierefrei zu erreichen sein sollen. Im Erdgeschoss ist ferner ein kleiner Wellnessbereich geplant.

Über einen niedrigen Zwischenbau mit Flachdach, der auch als Fluchtweg nach außen diene, erfolge die Anbindung der beiden oberen Geschosse. Der Anbau fasse den vorhandenen Natur-Minigolfplatz durch eine Bebauung des hinteren Hangs ein und weiche deutlich von der Vorderansicht nach hinten zurück. Die Gestaltung des Anbaus orientiere sich optisch am Hotelgebäude aus dem Jahre 2002, wodurch ein harmonisches Gesamtbild entstehe, so der Bürgermeister.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Heilig-Garten-Aue, weiche allerdings von den Festsetzungen eines Mischgebiets in einigen Punkten ab, weshalb hinsichtlich der nur zwölf Grad geplanten Dachneigung des Pultdaches (statt 35 bis 45 Grad Satteldach) und geringfügige Überschreitung der Baugrenze und Baulinie Befreiungen zu erteilen seien. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten stünde einer Genehmigung trotzdem nichts im Wege, so Schenk, der beim Ratsgremium auf breite Zustimmung stieß.

Ebenso befürwortete der Rat die Anträge von Elektro Schmid für eine zwei mal 1,40 Meter große Werbeanlage an der Hauswand des Geschäftshauses in der Reinerzauer Straße 8 und zur Erweiterung des Freisitzes des Einfamilienhauses in der Rothaldenstraße 18. Letzteres Vorhaben liegt laut Bürgermeister Schenk im Bebauungsplan Oberdorf-West, überschreitet aber die Baugrenzen in südlicher Richtung. Deshalb ist auch hier eine Befreiung erforderlich. Die Nachbarn hätten nichts dagegen, so Schenk.