Kommunales: Tätigkeiten der Gemeinde Schenkenzell werden künftig unternehmerisch eingestuft

Schenkenzell (lh). Die Gemeinde Schenkenzell wird, wie einige andere Nachbarkommunen, bei der Umsatzbesteuerung die zum Ende des Jahres 2015 geltende Fassung für sämtliche ausgeführten Leistungen auch nach dem 31. Dezember 2016 anwenden. Dies befürwortete der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig. Wie Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger den Räten erklärte, sei die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, worunter kommunale Eigenbetriebe wie Kurbetrieb, Wasserversorgung und Turn- und Festhalle fielen, grundlegend geändert worden.

Vieles ist unklar

Künftig sollen sämtliche Tätigkeiten, die eine Gemeinde leiste, unternehmerisch eingestuft werden. Vieles sei aber selbst für Finanzexperten unklar, so Duttlinger. Wie Bürgermeister Thomas Schenk ergänzte, habe der Gesetzgeber etwas nicht richtig Durchdachtes vorzeitig verabschiedet und rudere jetzt erst einmal wieder zurück. Der Gemeindetag empfehle deshalb den Kommunen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bis zum Ende des Jahres 2020 die bisherige Regelung anzuwenden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Gemeinde mit dem neuen Umsatzsteuergesetz besser gestellt wäre, könne die schriftliche Erklärung an das Finanzamt immer zum nächsten Jahr widerrufen werden, sagte Schenk.